Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 55

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Meine beiden Amtskollegen haben auf die Reformvorschläge hingewiesen, und jetzt möchte auch ich persönlich noch einmal dafür werben – nicht, weil wir Volksanwälte uns hier sozusagen selbst verwirklichen wollen, sondern weil es für die Bürger dieses Landes von großer Bedeutung ist, daß die Volksanwaltschaft ihre vielen Erfahrungen hier bei Ihnen als Entscheidungshilfe einbringen kann, als Beratungsgremium für Ihre Entscheidungen, die dann vielleicht in manchen Bereichen praxisnäher erfolgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgabe einer Volksanwältin ist eine äußerst faszinierende, man wird jeden Tag mit Problemen von Menschen konfrontiert. Wir können in vielen Fällen helfen. Helfen auch Sie uns – auch in Ihrem Interesse, da wir ja als Hilfsorgan des Parlaments tätig sind –, daß wir unsere Aufgaben im Interesse der Bürger dieses Landes noch besser, noch schneller und noch effizienter erfüllen können! (Allgemeiner Beifall.)

12.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt zu diesem Punkt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlußwort.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen ab über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht III-88 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für dessen Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen betreffend Nichtgewährung von Akteneinsicht durch die Volksanwaltschaft beim Bundesministerium für Landesverteidigung.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt .

Wir stimmen weiters ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen betreffend Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (889 der Beilagen): Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten samt Erklärung (1067 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet wurde, können wir sofort mit der Debatte beginnen.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Mag. Posch das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

12.09

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten liegt das erste multilaterale, rechtlich verbindliche Instrument vor, das dem spezifischen Schutz der Minderheiten gewidmet ist. Es wurde inzwischen von an die 20 Staaten ratifiziert und ist mittlerweile – am 1. Februar 1998 – in Kraft getreten.


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