Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 71

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nicht zu einem Zusatzprotokoll geführt haben, wie Schwimmer schon gesagt hat, eine Meinungsänderung ergeben, und zwar eine weitestgehende.

Der Europarat hat in der Parlamentarischen Versammlung, und zwar in der Resolution 1201, sehr konkrete Minderheitenrechte – sogar in der Frage des Schulbesuches und der Minderheitensprache vor den Behörden – und kollektive Rechte festgelegt. Und wir haben diese politische Resolution, der keine unmittelbare Rechtswirkung zukommt, dadurch zum Tragen gebracht, daß der Europarat, das heißt die Parlamentarische Versammlung, darauf bestanden hat, daß nur jene Staaten in den Europarat aufgenommen wurden, die sich dazu bekannt haben, und zwar sowohl von ihren Regierungen als auch von ihren Parlamenten her.

Das war bei Rumänien der Fall, das war bei Bulgarien der Fall, das war in anderen Ländern gegeben, und das bedeutet, daß de facto auch aus einer zunächst nicht völlig eindeutigen rechtlichen Situation heraus ein durchaus durchsetzbarer Anspruch entstanden ist und durchgesetzt werden konnte.

Wenn es heute etwa in Rumänien oder in Bulgarien eine völlige Änderung in der Haltung gegenüber den Minderheiten gibt – etwa gegenüber den Türken in Bulgarien und gegenüber den Ungarn in Rumänien, als größte Minderheiten, zu denen es immer Spannungen gab –, so ist das diesen Bestrebungen und dieser Übereinstimmung im Europarat und der Verpflichtung zu verdanken, einzuhalten, was dort versprochen wurde, denn der Europarat hat gleichzeitig in der Parlamentarischen Versammlung festgelegt, das auch zu überprüfen.

Daraus entsprang dann auch in der Europäischen Union die Festlegung, daß einer der Punkte, die für den Beitritt in die Europäische Union erfüllt werden müssen, erstens die Anerkennung und Umsetzung der Menschenrechte ist und zweitens auch die Anerkennung der Minderheiten. Auch das steht drinnen. Daher möchte ich dem Kollegen Haupt sagen: Daraus resultiert natürlich auch die Notwendigkeit zur Beseitigung menschenrechtswidriger Bestimmungen, zum Beispiel der Beneš-Dekrete. Damit meine ich nicht die Aufhebung aller Beneš-Dekrete, aber jener Bestimmungen, die eindeutig menschenrechtswidrig sind. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schieder. ) Ich finde, es ist das ein beachtlicher Fortschritt, der damit erzielt werden konnte.

Ein Letztes: Österreich wird deswegen durchaus auch anerkannt. Und für unsere Volksgruppenpolitik müssen wir uns nicht schämen, Frau Kollegin Stoisits, denn diese wird wirklich von allen anderen Ländern anerkannt und gewürdigt! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schieder. )

13.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein und gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärung in 889 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht stimmeneinhellig. Angenommen. (Präsident Dr. Brauneder wird auf Abg. Apfelbeck aufmerksam, die nicht mitgestimmt hat.)  – Ich korrigiere mich: mehrheitlich angenommen. Ich habe zuerst enunziert "einhellig angenommen", das war ein Irrtum, eine Abgeordnete ist nicht beigetreten, also mehrheitlich angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne der Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.


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