Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 168

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bereits der Mantel des Vergessens darüber gebreitet sein. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 654/A dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.

6. Punkt

Erste Lesung des Antrages 655/A der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Madl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Rufe: Wabl! – Abg. Madl  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nicht Wabl! Madl! Darauf lege ich schon Wert!)

20.10

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag setzen wir uns für eine Gruppe von Menschen ein, die Opfer des Strukturanpassungsgesetzes 1996 geworden sind, nämlich die Bäuerinnen. Kollege Zweytick, ich bin froh darüber, daß wenigstens ein ÖVP-Vertreter des Bauernstandes jetzt anwesend ist, der sich für dieses Problem augenscheinlich interessiert. (Abg. Dr. Khol: Frau Horngacher ist auch hier!) Wo? – Entschuldigung. Das ist ja klar, weil Sie später reden wird. (Abg. Dr. Khol: Die Landesbäuerin von Tirol kann man nicht übersehen!) Man kann sie nicht übersehen. Danke, ich habe das zur Kenntnis genommen. (Abg. Dr. Khol: Danke!)

Jedenfalls sind jene Bäuerinnen betroffen, die im Jahre 1992 von den Berufsvertretungen, von den Kammervertretungen und speziell – darum ist Herr Donabauer gar nicht mehr zum Rednerpult heruntergekommen – von den Vertretern der Sozialversicherungsanstalten überredet wurden – obwohl sie 1992 gar nicht unter die bäuerliche Versicherungspflicht gefallen wären –, dieser Pflichtversicherung doch beizutreten, weil ihnen eingeredet wurde, daß innerhalb von zehn Jahren eine Pensionsanwartschaft für sie herausschauen würde. Das betrifft speziell jene Bäuerinnen, die damals über 50 Jahre alt waren.

Wir Freiheitlichen haben damals gegen dieses Pensionsgesetz gestimmt. Sie können sich wohl – oder auch nicht – daran erinnern, weil wir bereits damals erkannt haben, daß da ein Pferdefuß enthalten ist. Und siehe da: Vier Jahre später, im Jahre 1996, haben sich die Spielregeln für die Bäuerinnen innerhalb dieses Strukturanpassungsgesetzes komplett geändert: Es wurden nicht mehr 120 Monate für die Anwartschaft der Bäuerinnen auf Pensionszahlung bestimmt, sondern dieser Zeitraum von 120 Monaten wurde auf 180 Monate verlängert.

Das bedeutet folgendes: Die Bäuerinnen hätten noch fünf Jahre lang mehr Beiträge zahlen müssen als im Jahre 1992, als sie freiwillig in diese Versicherungspflicht eintraten, weil jene Bäuerinnen – und ich rede nur von diesen –, die damals nicht versicherungspflichtig gewesen wären, damals schon über 50 Jahre gewesen sind. Jetzt ist es so, daß diese Bäuerinnen bis weit über ein Alter von 60 Jahren hinaus arbeiten müßten, um überhaupt eine Anwartschaft zu erreichen. Ich empfinde das als sozialpolitischen Skandal!

Unser Antrag zielt darauf ab, daß wenigstens jene Bäuerinnen, die damals dieser Sozialversicherungspflicht freiwillig nachgekommen sind, aus diesen verlängerten Beitragsmonaten der Anwartschaft herausgenommen werden; das bedeutet, daß man sie in jenem System aus dem Jahre 1992 beläßt, als sie dieser Pensionsversicherung beigetreten sind, nämlich bei


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