Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 57

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Meine Damen und Herren! Am 12. März 1998 hat Dr. Herbst im Auftrag der niederösterreichischen Landesregierung beim Umweltministerium in Tschechien Einspruch erhoben – mit, wie ich meine, sehr guten Gründen. Angeführt wurden Fragen der Sicherheit, die bei der Ausweitung des Atommülllagers Dukovany noch nicht ausreichend gelöst sind, weiters Fragen, die das Vorwarnsystem bei Störfällen betreffen, und die Frage der Einbindung Niederösterreichs, das von dem in Grenznähe gelegenen Atommüllager besonders betroffen ist und sehr wichtige Interessen diesbezüglich hat.

Meine Damen und Herren! Auch dieser Vorwurf ist eigentlich im Nichts versunken.

Der dritte Vorwurf, heute vom Kollegen Kier geäußert, lautete, es gäbe kein Atomhaftungsgesetz in Österreich.

Meine Damen und Herren! Gestern hat der Justizminister einen diesbezüglichen Gesetzentwurf in Begutachtung versendet. Ich frage daher: Was ist aus diesem Vorwurf geworden? – Auch er ist im Nichts versunken.

Noch eines bleibt mir zu sagen, und das darf ich Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, schon in aller Deutlichkeit vorhalten: Wenn Sie hier erklären, man müsse dieses Thema seriös diskutieren, und ihr neuer Bundessprecher Van der Bellen laut einer APA-Aussendung vom 6. März 1998 sagt, falls Atomwaffen stationiert werden sollten, käme nur Allentsteig in Frage, und die geschätzte Kollegin Gabriela Moser heute hier im Hohen Hause an die Mitarbeiter eine Mitteilung mit der Warnung verteilen läßt: Uns droht die Stationierung von Atomwaffen!, Allentsteig könnte eine atomare Spielwiese werden!, dann muß ich Ihnen sagen, daß ich glaube, daß der Grund für diese Ihre Dringliche Anfrage heute, für diese Ihre Aktion weniger jener ist, daß sie über unzureichende Informationen verfügen, sondern vielmehr der, daß der Ort Allentsteig in Niederösterreich liegt. Eine andere Erklärung dafür gibt es wirklich nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte hier ganz klar die Haltung der ÖVP in der Atompolitik zum Ausdruck bringen: Wir von der ÖVP stehen einer Stationierung von Atomwaffen jetzt und später ablehnend gegenüber! Das ist eine klare Aussage. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir brauchen dazu nicht erst großartige Rechtsvorschriften zu verfassen. Lesen Sie das Strafgesetzbuch, § 177a! Dort steht folgendes:

Wer zur Massenvernichtung bestimmte und geeignete atomare, biologische oder chemische Kampfmittel herstellt, verarbeitet oder zum Zwecke der Herstellung entwickelt, in das Inland einführt, aus dem Inland ausführt oder durch das Inland durchführt oder erwirbt, besitzt oder einem anderem überläßt oder verschafft, ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Ich meine: Mehr ist dem nicht hinzuzufügen! Das ist bei Strafe verboten. Mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wird derjenige bedroht, der diesem Verbot zuwiderhandelt. Diese Bestimmung brauchen wir nicht erst in die Verfassung zu erheben, denn das Delikt "Mord" steht auch nicht in der Verfassung, und niemand wird bezweifeln, daß Mord in Österreich verboten ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt noch eine Reihe anderer Rechtsvorschriften, die das verbieten. Ich nenne etwa den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, einen Vertrag, den Österreich mitunterzeichnet hat, oder unseren Staatsvertrag. Es gibt also in Österreich eine Palette von Vorschriften, die das ganz klar regeln.

Folgendes erlaube ich mir schon zu sagen, weil Sie immer auf Ihre sicherheitspolitische Kompetenz als Grüne hinweisen und da jetzt neue Methoden zu entwickeln versuchen: Aus dem Umstand, daß Sie am Truppenübungsplatz Allentsteig Atomwaffen stationiert sehen wollen, wird schon einiges sichtbar! Ich frage Sie, meine Damen und Herren von den Grünen: Auf einem Truppenübungsplatz, auf dem scharf geschossen wird, auf dem Flieger, die Panzerabwehr und die Artillerie des Bundesheeres ihre Waffen im scharfen Schuß erproben, würden Sie ein


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