Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 109

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Das, was Sie vor einiger Zeit in einem "ZiB 2"-Interview gesagt haben, konnte ich auch nicht nachvollziehen, nämlich, daß Sie Zwangsernährung zwar ablehnen, aber ein Hungerstreikender selbstverständlich in ein Spital und in die Krankenpflege kommen muß. Was wird dort stattfinden? – Ich meine daher, daß Sie hiezu präzisere Aussagen machen müssen.

Ich möchte den Standpunkt der Liberalen noch einmal ganz klar festhalten: Bundesbetreuung ist erste Wahl, Zwangsernährung ist kein Mittel im Umgang mit Menschen, die in Österreich Zuflucht gesucht haben. Und Sie müssen nach dem Grund der Schubhaft unterscheiden: Wenn es sich um Straftäter handelt, die sich hier in Schubhaft befinden, bevor sie ausgeliefert werden, wird das sicher etwas ganz anderes sein, als wenn es sich um Asylwerber handelt, die im Rechtsmittelverfahren befindlich sind.

Frau Kollegin Partik-Pablé! Sie haben wörtlich aus dem Strafgesetzbuch zitiert: "verweigert ein Strafgefangener ...". – Auf diese Weise setzen Sie den Schubhäftling mit einem Strafgefangenen gleich, und das war meiner Meinung nach mehr als entlarvend. Das haben wir aber auch schon vor dieser Debatte gewußt. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Gleiche Redezeit. – Bitte.

15.31

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar dan, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich möchte Ihnen gleich vorweg den Standpunkt der Grünen ganz klar und eindeutig zur Kenntnis bringen: Für uns wäre Zwangsernährung und die Diskussion über eine mögliche Zwangsernährung dann kein Thema, wenn man sich mit dem eigentlichen Anliegen, das die Grünen schon seit Jahren vertreten, und einer Forderung, die wir seit Jahren aufstellen, seriös auseinandersetzen würde, nämlich der Forderung nach einem Schubhaft-Vollzugsgesetz.

Frau Kollegin Partik-Pablé hat recht: In Österreich gibt es eine gesetzliche Grundlage, um Menschen, die sich in Strafhaft befinden, zwangsweise zu ernähren. Ob das aber, Frau Kollegin Partik-Pablé, ein Mittel ist, das der Menschenwürde entspricht, würde ich sehr in Frage stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er ist ja nicht zwangsweise in dem Zustand!) Der größte Mangel bezieht sich aber auf die Tatsache, daß Schubhäftlinge – das einzige, was Strafhäftlinge und Schubhäftlinge verbindet, ist das Wort "Häftling" (Abg. Dr. Partik-Pablé: Und das Brechen der Rechtsordnung!) , bei der ersten Gruppe zu Recht, bei letztgenannter zwar auch zu Recht, aber aus ganz anderen Gründen – eingesperrt werden. Sie haben – Kollege Kier hat es vorhin schon erwähnt – selbstverständlich entgegen den Vorschriften der österreichischen Rechtsordnung gehandelt, wenn sie illegal die Grenze überschreiten. Damit setzt jemand eine Handlung, die ihn nicht in das rechte Licht rückt, nämlich eine Unrechtshandlung nach den Gegebenheiten der österreichischen Rechtsordnung.

Meine Damen und Herren! Ob das aber Grund genug ist, um in Österreich viel schlechter als ein Strafhäftling behandelt zu werden, was nämlich sowohl die hygienischen und sanitären Bedingungen dieser Haft als auch das psychologische Moment betrifft, ist eine Frage von Menschenrecht und Menschenwürde. Das ist eine Frage, wie man das Recht auf menschenwürdige Behandlung prinzipiell sieht, und darüber braucht man mit der Freiheitlichen Partei grundsätzlich keine Diskussionen zu führen. Der Standpunkt der Freiheitlichen, wenn es darum geht, sich mit den Rechten und der Würde von Häftlingen als solche auseinanderzusetzen, ist ja bekannt.

Da werden die Begriffe "Strafhäftlinge" und "Schubhäftlinge" eben frisch und fromm durcheinandergemischt, das ist bei Ihnen alles dasselbe. Es wird auf diesem Klavier der Vorurteile, auf dem Klavier des demagogischen Repertoires gespielt und damit suggeriert, daß Schubhäftlinge alle insgesamt und per se Verbrecher beziehungsweise Rechtsbrecher sind – damit ich selbst in der Terminologie exakt bleibe –, meine Damen und Herren.

Ich weiß von Herrn Bundesminister Mag. Schlögl aus vielen Wortmeldungen in der Vergangenheit, als er noch nicht Innenminister war, sondern als Kollege in den Abgeordnetenbänken ge


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