Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 11

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

darauf an, jedenfalls in einem Rechtsstaat, mit welchen Mitteln das geschieht. Und wenn Sie tatsächlich der Meinung sind, man müsse Waffengleichheit herstellen zwischen Verbrechern und jenen, die sie verfolgen, muß ich Ihnen entgegenhalten, daß das nur auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit gehen kann.

Es ist dann bei der Beschlußfassung über Rasterfahndung, über Lauschangriff ein bißchen etwas erreicht worden, ein bißchen etwas – möglicherweise auch ein Erfolg unseres ständigen Warnens. Das hat dazu geführt, daß man so getan hat, als könne man die Situation im Moment einmal beruhigen.

Jetzt geht es darum, daß ein nächster Schritt gesetzt wird, und zwar aus den Reihen der Polizei; von dieser Seite her war ja auch dazu gedrängt worden, die Instrumente Rasterfahndung und Lauschangriff in die Hände zu bekommen. Und wieder ist das Argument der Waffengleichheit zu hören. Der Kriminalpsychologe des Innenministeriums, der wörtlich erklärte, daß Waffengleichheit die Voraussetzung sei, um die Kriminalität bekämpfen zu können, ist mit seiner Meinung gar nicht allein, sondern reiht sich damit in eine Reihe von Politikern dieses Hauses ein. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an eine Diskussion mit Herrn Klubobmann Khol, der dieses Wort ebenfalls gebraucht hat, und ich erinnere mich an viele andere Aussagen in dieser Richtung. Man ist also wirklich der Meinung, der Rechtsstaat dürfe sich in vielen Dingen auf eine Stufe mit Verbrechern stellen, weil es ja einem guten Zweck dient. (Unruhe im Saal.)

Wenn man derartige Dinge tatsächlich für möglich hält, muß man sich einmal vor Augen führen, was es in unserem Land schon alles gibt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Darf ich ganz kurz unterbrechen? – Meine Damen und Herren! Ich habe am Beginn der Sitzung gebeten, die Plätze einzunehmen, und ich halte diese Bitte aufrecht.

Frau Abgeordnete, ich bitte, fortzusetzen!

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (fortsetzend): Es ist bekannt, daß die Sozialversicherungsträger, daß die Krankenhäuser die Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten sammeln. Es ist bekannt, daß Banken die finanziellen Daten ihrer Kundinnen und Kunden sammeln. Es ist bekannt, daß Versandhäuser die Einkaufsgewohnheiten ihrer Konsumentinnen und Konsumenten feststellen. Es ist bekannt, daß Essensgewohnheiten über Kreditkarten überprüft und nachvollzogen werden können. (Abg. Dr. Stummvoll: Wer macht das?) Es ist bekannt, daß das gesammelt wird. (Abg. Dr. Stummvoll: Wer macht das?) Die Versandhäuser selber, denn es gibt entsprechende Listen! Sie wissen, daß die Banken das haben, Sie wissen, daß die Sozialversicherungen das haben. Sie wissen, daß die Krankenhäuser das haben. (Abg. Dr. Stummvoll: Und die Essensgewohnheiten?) Was die Essensgewohnheiten betrifft, so reicht offenbar Ihre Phantasie nicht aus, sich vorzustellen, daß, wenn man Aufstellungen über die Rechnungen hat, die über Kreditkarten bezahlt werden, Restaurants, die immer wieder vorkommen, selbstverständlich das Bild einer Person dahin gehend zeichnen können, welche Essensgewohnheiten sie hat, in welche Lokale sie essen zu gehen pflegt. Da den Kopf zu wiegen, halte ich für eine Realitätsverweigerung.

Was man dann damit macht, ist eine Frage der Zukunft. Da haben Sie recht. Mir geht es nur darum, aufzuzeigen, was heute in diesem Zusammenhang schon alles möglich ist. Das als Politikerin oder Politiker nicht zu realisieren, halte ich für verantwortungslos. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Wir gehen weiter bei all dem, was an Gewohnheiten festgestellt werden kann: Wenn man sich die Verleihungsgewohnheiten in Videotheken anschaut, welche Filme, ja sogar welche Schauspieler bevorzugt werden von der Konsumentin, von dem Konsumenten – und diese Listen gibt es –, dann brauche ich gar nicht mehr von den amtlichen Daten zu reden, die da sind: Führerschein, Meldezettel inklusive Religionsbekenntnis, wie wir wissen, Strafregisterauskunft und all das, was notwendig ist, und damit habe ich jetzt nicht den Meldezettel in seinem vollen Umfang gemeint.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite