Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 19

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte.

9.41

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität – das wünscht sich jeder. Aber wie es dabei in der Praxis zugeht, darf ich ein bißchen erzählen.

Ein großes Strafverfahren – ich habe verteidigt –, der Richter – es heißt doch immer, es geht alles nur über richterlichen Auftrag – gibt der zuständigen Kriminalabteilung den Auftrag, nachträglich festzustellen, welche telephonischen Kontakte es von einem bestimmten Anschluß aus in sechs Wochen, die er nennt, gegeben hat; aber nur telephonische Kontakte mit bestimmten anderen Anschlüssen, sodaß Unschuldige nicht mit in die Malaise kommen können.

Vorgelegt wird von der Kriminalabteilung ein lückenloser Auszug aller Telephongespräche, die es während der Dauer von fast einem Jahr gegeben hat. Darauf angesprochen, warum das nicht sechs Wochen, sondern etliche Monate waren, sagt der leitende Kriminalbeamte, der dort gesessen ist: Das weiß ich leider nicht! Und dazu, daß man nicht nur jene Anschlüsse, die das Gericht genehmigt hat und die mögliche Verdächtige betroffen haben, abgehört oder rückwirkend festgestellt hat, sondern alle anderen auch, sagte er: Das kann ich schon erklären: Die Telekom hat gesagt, das geht nicht anders. Wir können nur alles ausdrucken oder gar nichts.

Auf die Idee, daß man vielleicht die Telekom anhalten könnte, aus den Listen nur das herauszusuchen, was bestimmte Anschlüsse betrifft, auf die Idee, daß die Kriminalbeamten sich hinsetzen und selbst herausschreiben hätten können, was das Gericht genehmigt hat, auf die Idee, daß man dann, wenn es wirklich gar nicht geht, daß man dem richterlichen Auftrag entspricht, es eben bleiben läßt oder zumindest rückfragt, weil doch der Rechtsstaat auch noch ein bißchen etwas wert sein soll, weil die Rechtskultur – wenn man sich wirklich ein bißchen damit auskennt, weiß man das – auch etwas wert sein soll, auf die ist niemand gekommen!

Das sage ich nur allen, die der Meinung sind: Wenn die Richter etwas anordnen, ist alles in Ordnung, und dann kann alles nur so geschehen, wie sie es glauben.

Ich will mich gar nicht mit den Richtern befassen, dazu reichen die 5 Minuten nicht aus, aber ich habe Ihnen, glaube ich, damit ein bißchen erläutert, was im Rahmen solcher Anordnungen oder über sie weit hinausgehend alles geschieht, was jeden von uns eines Tages treffen kann.

Irgend jemand – ich glaube, es war der Herr Bundesminister – hat in seiner Wortspende erklärt, es müsse ohnehin immer der ausreichende Verdacht vorhanden sein. Ich darf daran erinnern – und etliche Anwesende waren damals dabei –, daß es im Zusammenhang mit der Einführung des Lauschangriffes und der Rasterfahndung hier im Budgetsaal ein Hearing gegeben hat, an dem maßgebliche Exponenten des Rechtsstaates Österreich teilgenommen haben, unter anderem ein offizieller Repräsentant der Staatsanwaltschaft. Ich könnte den Namen nennen, aber er ist sehr lieb, und ich will ihn nicht nennen. Wer dabei war, weiß, wie er heißt. Er hat gesagt: Was reden wir immer von einem dringenden Tatverdacht? Wir praktizieren es doch auch beim Telephonabhören so, daß wir durch das Abhören den dringenden Tatverdacht erst schaffen wollen! – Das hat er wörtlich gesagt, ich habe es mitgeschrieben. Dem steht man doch fassungslos gegenüber. (Abg. Dr. Schmidt nickt.)

Das heißt, nicht, wenn der dringende Tatverdacht gegeben ist, wird abgehört, sondern man hört einmal ab, denn vielleicht gelingt es einem, den dringenden Tatverdacht zu schaffen (Abg. Mag. Barmüller: Und man verwendet es dann!), und wenn nicht, dann hat man eben Pech gehabt. Es war ein Repräsentant – im übrigen (in Richtung Bundesminister Mag. Schlögl) ein Angehöriger deiner Partei –, der staatsanwaltschaftlicher Funktionär in gehobener Funktion ist, der das erklärt hat: Was wollt ihr eigentlich mit dem Tatverdacht, den schaffen wir doch erst durch das Abhören!


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