Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 72

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Auch dort, wo es Ereignisse in einer Sphäre gegeben hat, die nicht der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes unterliegt, mußte klarerweise eine Aussage des Rechnungshofes unterbleiben. Ich darf in diesem Zusammenhang beispielsweise nur an Ihren Hinweis erinnern, daß im Zusammenhang mit der Entscheidung der Kommission in Brüssel gewisse Ereignisse stattgefunden haben, die klarerweise auch nicht vom Rechnungshof geprüft werden konnten.

Soweit derzeit noch Ungewißheit im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der HTM beziehungsweise der daraus resultierenden Folgen für die Republik Österreich besteht, darf ich darauf verweisen, daß ein Strafverfahren anhängig ist. Es ist daher diesbezüglich das letzte Wort, was die Sachverhaltsfeststellung anlangt, noch nicht gesprochen. Darüber hinaus – und darauf hat der Rechnungshof bereits des öfteren verwiesen – wird sich ja bei Ablauf der von seiten der Kommission vorgegebenen Fristen entscheiden, welche Maßnahmen von den Instanzen der Europäischen Union getroffen werden, die dann wiederum Auswirkungen in Österreich haben können; der Rechnungshof sagt nicht: haben werden, aber zumindest haben können.

All dies sind Unwägbarkeiten, die den Rechnungshof dazu bewogen haben, sich in der gegenwärtigen Situation und zum Zeitpunkt der Diskussion über diesen Bericht einer endgültigen Beurteilung, was den Verkauf der HTM anlangt, zu enthalten. Sehr wohl hat der Rechnungshof allerdings dort Kritik geübt, wo er vermeint hat, daß im Zuge des Verkaufes, der Verkaufsgespräche, der Verkaufsverhandlungen, der gescheiterten Sanierungsbemühungen Maßnahmen gesetzt worden sind, die seiner Ansicht nach nicht richtig waren und die es zu bemängeln galt. – Soviel, Herr Abgeordneter, zu Ihren Fragen.

Ganz generell darf ich, was die Behandlung des Tätigkeitsberichtes des Jahres 1996 hier im Plenum anlangt, sagen, daß ich mit großem Wohlgefallen vernommen habe, daß von allen Fraktionen dem Rechnungshof und vor allem seinen Bediensteten Dank dafür ausgesprochen wurde, daß dieser Bericht in dieser Form zustande gekommen ist und daß dieser Bericht auch in dieser Form abgehandelt wurde. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Ich habe auch mit Genugtuung registriert, daß im Zuge der Diskussion zum Ausdruck gebracht wurde, man möge den Rechnungshof nicht mit neuen, wesensfremden Aufgaben überfrachten, sondern man möge ihn seine eigentliche Tätigkeit mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen ausüben lassen. Und diese eigentliche Tätigkeit ist nun einmal die Prüfungstätigkeit: die Prüfungstätigkeit, die der Rechnungshof nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zum Zweck betrachtet; die Prüfungstätigkeit, die er im Interesse der Verbesserung der öffentlichen Verwaltung beziehungsweise im verstaatlichten Unternehmensbereich zur Verbesserung der Unternehmensführung ausübt.

Es ist auch angeklungen, daß eine solche Prüfung für sich gesehen eine Prosektur an einer Leiche darstelle. Ich möchte allerdings ergänzen, damit soll es nicht sein Bewenden haben, sondern es sollen aus den Erkenntnissen, die dabei gewonnen werden, Zukunftsaspekte abgeleitet werden, die dann der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmungen mit einer zukunftsorientierten Komponente zugute kommen sollen.

Wesentlich ist – und auch dies klang in der Diskussion sehr deutlich an –, daß es gilt, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen, und zwar, wenn es geht, möglichst rasch umzusetzen. Wir haben in den vergangenen Jahren erreicht, daß eine ganze Reihe von Empfehlungen umgesetzt werden konnte, und es gab dabei auch regelmäßig Einsparungen. Es konnten nicht alle unsere Empfehlungen umgesetzt werden. Dessen ungeachtet listen wir sie immer wieder auf und sind bemüht, daß sie umgesetzt werden. Und wenn es Widerstände auf der einen oder anderen Seite geben mag, so ist all jenen Skeptikern und Zweiflern entgegenzuhalten, daß durch die Empfehlungen des Rechnungshofes viele Einsparungen erzielt werden konnten und daß noch niemand, der solchen Empfehlungen gefolgt ist, auch nur die Behauptung aufgestellt hätte, daß eine Empfehlung zum Nachteil der geprüften Stelle gewesen wäre.


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