Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 76

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Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.45

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Mein Thema ist vielleicht nicht ganz so öffentlichkeitswirksam, aber, wie ich meine, nicht minder wichtig, nämlich die Teilrechtsfähigkeit der Universitäten.

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht 16 Universitätseinrichtungen, die die Möglichkeit der Teilrechtsfähigkeit zunehmend – wie er meinte – genutzt haben, geprüft. Von zirka 1 000 teilrechtsfähigen Universitätseinrichtungen haben laut Hochschulbericht des Jahres 1996 im Jahr 1994 707 Einheiten Rechnungsabschlüsse über Teilrechtsgeschäfte gelegt. Jüngere Zahlen gibt es für den Hochschulbericht 1996 nicht, was durchaus auch als Indiz dafür gewertet werden kann, was der Rechnungshof in seinem Bericht kritisiert, nämlich die Schwächen des Rechnungswesens bei diesen Teilrechtsgeschäften.

Wenn Herr Abgeordneter Lukesch meint, daß die Wissenschafter keine Buchhalter seien, so ist mir das ein bißchen zuwenig, denn es geht schlußendlich um eine Milliarde Schilling, die im Jahr 1994 – auf der Basis ist das berechnet – lukriert wurde. Diese Milliarde erscheint allerdings nicht mehr so mächtig, wenn man daran denkt, daß das Budget 1994 im Universitätsbereich 19,3 Milliarden betrug; davon sind es lediglich 5 Prozent.

Diese Drittmittelmilliarde verteilt sich auf die Universitäten wie folgt: 32 Prozent lukrierten die Technische Universität Graz und die Technische Universität Wien, 27 Prozent entfallen auf die medizinischen Fakultäten Wien, Graz und Innsbruck, am unteren Ende dieser Skala rangieren die Theologen und die Rechtswissenschafter mit zusammen 0,4 Prozent.

In diesem Zusammenhang stellen Bast und Vodrazka im Anwendungsbuch "Universitäten und Drittmittel" fest, "daß die Liberalität der gesetzlichen Rahmenbedingungen für universitäre Drittmittel-Aktivitäten in umgekehrter Proportionalität zu deren derzeitiger finanzieller Bedeutung steht, insbesondere wenn man die Kooperation mit dem privaten Sektor betrachtet ..." Und weiter heißt es dort: "Der bei weitem überwiegende Teil dieser Drittmittel stammt direkt oder indirekt aus Budgets der öffentlichen Hand, nur ein geringer Teil stammt von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmungen." – Soviel zu der Größenordnung der Drittmittel an Universitäten und dazu, woher die Mittel kommen.

Meine Damen und Herren! Neben der sehr mangelhaften Anwendung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Buchführung, auf die der Rechnungshof immer wieder hinweist, zieht sich durch diesen Rechnungshofbericht auch die Feststellung, daß ein unrichtiges Verständnis der Teilrechtsfähigkeit vorliegt. Dies beginnt bei Vertragsabschlüssen mit Projektpartnern und im Personalbereich, die von Abteilungsleitern und Projektleitern getätigt werden, obwohl nur Institutsvorstände mit dieser Vertretung nach außen befugt sind. Die unrichtige Auffassung geht insofern weiter, als häufig die Meinung vorherrscht, daß die Institutsmitglieder, die diese Förderquellen erschlossen haben, auch ausschließlich über diese lukrierten Mittel verfügen können.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, Beratungszentren an Universitäten einzuführen, die diese Rechnungswesenarbeiten wesentlich effizienter erledigen könnten, und es ist angesichts der Kritik des Rechnungshofes des weiteren die Frage zu diskutieren, ob die Teilrechtsfähigkeit weiterhin auf der Ebene der Institute angesiedelt sein soll oder eher auf Fakultäts- oder Gesamtuniversitätsebene gelegt werden soll.

Ein Problem noch zum Schluß, meine Damen und Herren: Der Rechnungshof zeigt auf, daß es eine unrichtige oder nicht richtige Zuordnung von Projekten, die den FWF, den Fonds zur Förderung wissenschaftlicher Forschung, und Projekten, die die teilrechtsfähigen Universitätseinrichtungen betreffen, gibt. Dieses Problem sehe ich darin, daß der FWF nur natürliche Personen, das heißt einzelne Wissenschafter, nicht aber juristische Personen, das heißt teilrechtsfähige Institute, fördert. Diese Gelder des Fonds können daher auch nicht in den Rechnungsabschluß dieser Institute hineinkommen, und es können diese Gelder auch nicht


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