Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 146

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Wir stimmen jetzt ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen betreffend EU-Erweiterung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Als drittes stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Haigermoser und Genossen betreffend EU-Osterweiterung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte, und zwar betrifft diese den Antrag des Herrn Abgeordneten Wabl, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 549/A (E) betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung eine Frist bis 14. April 1998 zu setzen.

Die Abstimmung über diesen Antrag wird am Schluß dieser Debatte stattfinden.

Wir beginnen jetzt mit der Debatte. Ich rufe noch in Erinnerung, daß der Antragsteller eine Redezeit von 10 Minuten hat, alle anderen Abgeordneten eine Redezeit von 5 Minuten; Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich erteile jetzt zunächst dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Wabl, das Wort. – Sie haben eine Redezeit von 10 Minuten. Bitte.

18.13

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Sie erinnern sich sicherlich alle an die Auseinandersetzung, die wir auch in diesem Hause im Zusammenhang mit dem Verhalten und den Aussagen des Bundesministers für Landesverteidigung geführt haben, als der Herr Bundesminister für Landesverteidigung nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland bei bestimmten Veranstaltungen Positionen bezogen hat, die eindeutig in Widerspruch zur österreichischen Bundesverfassung stehen.

Sie erinnern sich sicherlich auch alle noch daran, wie der Koalitionspartner SPÖ, insbesondere der Klubobmann der SPÖ, Dr. Kostelka, mit massiver Kritik auf die Äußerungen des Bundesministers Fasslabend geantwortet hat. Dieser hat nämlich im Ausland verkündet, die Österreicher, das österreichische Bundesheer benähmen sich bereits so, als ob wir NATO-Mitglied wären.

Meine Damen und Herren! Daß es den Wunsch der großen ÖVP – der noch großen ÖVP – gibt, gleich in das große Militärbündnis einzutreten, ist legitim. (Abg. Auer: In Zukunft: noch größere ÖVP!) Daß Herr Khol dies formuliert, ist auch legitim. Daß es dazu Parteitagsbeschlüsse gibt, Herr Maitz ein glühender NATO-Verehrer ist und General Clark anhimmelt, ist ebenfalls legitim, meine Damen und Herren. Aber es ist nicht legitim und nicht verfassungskonform, wenn der Herr Bundesminister für Landesverteidigung so tut, als ob Österreich bereits NATO-Mitglied wäre. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Damals konnte noch der koalitionäre Friede zwischen SPÖ und ÖVP hergestellt werden, und Herr Klubobmann Kostelka konnte noch beruhigt werden. Er war nahe dran, bei einem Mißtrauensantrag der Opposition zumindest zu versuchen, Druck auf die ÖVP auszuüben.

Meine Damen und Herren! Wir haben damals einen Mißtrauensantrag gestellt, weil glatte Brüche des Landesverteidigungsministers im Zusammenhang mit der österreichischen Verfas


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