Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 111

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Viertens: Österreich wird darauf hinwirken, daß bei der Konzeption der Agrarförderungen verstärkt soziale Kriterien berücksichtigt werden. Österreich spricht sich in diesem Zusammenhang für eine Begrenzung der einzelbetrieblichen Ausgleichszahlungen aus den Marktordnungen insbesondere durch Modulierung nach der Betriebsgröße aus. Österreich spricht sich gegen die nationale Differenzierung bei Förderungsauflagen und Förderkriterien aus.

Fünftens: Österreich nimmt eine positive Haltung zum Ansatz der Kommission für die integrierte ländliche Entwicklung und ein entsprechendes Programm ein.

Sechstens: Die Bundesregierung mißt insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Agrarumweltprogramme große Bedeutung bei, weil Umweltprogramme ein zentrales und wichtiges Element der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sind.

Siebtens: Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik soll auf eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft sowie auf einen sparsamen und effizienten Mitteleinsatz ausgerichtet sein. Im Hinblick auf die nächste WTO-Runde gilt es, eine offensive Strategie zu entwickeln.

Meine Damen und Herren! Das ist die grundsätzliche Positionierung in der Bundesregierung. Bevor ich die Fragen im Detail beantworte, möchte ich festhalten, daß es sich bei den Vorschlägen der Kommission um die Verhandlungsgrundlage für die Beratungen des Agrarministerrates handelt. Die Beantwortung basiert daher auf dem jetzigen Diskussionsstand.

Zur Frage 1:

Wir haben im November des Vorjahres unter Vorsitz Luxemburgs eine gemeinsame Schlußfolgerung für die künftige Orientierung in der Agrarpolitik festgelegt. Im Mittelpunkt dieser Schlußfolgerung steht das europäische Modell der Landwirtschaft. Es heißt dazu in der Beschlußfassung – ich zitiere –: "Nach Ansicht des Rates muß die europäische Landwirtschaft als Wirtschaftsbereich multifunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig sein und sich über den gesamten europäischen Raum einschließlich der benachteiligten Regionen und der Berggebiete verteilen. Sie muß in der Lage sein, die Landschaft zu pflegen, die Naturräume zu erhalten, einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raums zu leisten und den Anliegen und Anforderung der Verbraucher in bezug auf die Qualität und die Sicherheit der Lebensmittel, den Umweltschutz und den Tierschutz gerecht zu werden." – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Diese Schlußfolgerungen des Rates "Landwirtschaft" finden selbstverständlich unsere volle Unterstützung und sind die Grundlage der Beurteilung, welcher die Reformvorschläge nun unterzogen werden. Ich mache darauf aufmerksam, daß diese Schlußfolgerungen des Agrarministerrates im Dezember 1997 auch von den Regierungschefs der europäischen Mitgliedstaaten positiv zur Kenntnis genommen worden sind.

Zu den Fragen 2 und 3:

Der Europäische Rat von Luxemburg hat in seiner Schlußfolgerung zur Reform der Unionspolitiken unmißverständlich klargestellt, daß die für die Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik erforderlichen Finanzmittel auf der Grundlage der Agrarleitlinie bestimmt werden. Damit ist der Berechnungsmodus der Agrarleitlinie von höchster politischer Ebene außer Streit gestellt worden.

Die Kommission schlägt nun darauf aufbauend vor, im Zeitraum 2000 bis 2006 an der derzeitigen Eigenmittelobergrenze von 1,27 Prozent des BIP festzuhalten. Die Obergrenze für die Rubrik "Agrarausgaben" wird, wie der Europäische Rat bestätigt, von der Agrarleitlinie bestimmt.

Ich bin froh darüber, daß die Kommission einen Finanzrahmen vorgelegt hat, mit dem wir die Finanzierung der Ausgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik, sowohl der Marktordnungen als auch der integrierten ländlichen Entwicklung, sicherstellen können. Im speziellen kann Österreich den Finanzrahmen hinsichtlich der agrarischen Aufgabenstellung positiv beurteilen.


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