Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 177

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kostet haben. Da ist es nicht verwunderlich, daß es eine steigende Zahl von Privatkonkursen gibt, daß der Privatkonsum zurückgeht und die Familienarmut im Steigen begriffen ist!

Herr Finanzminister! Sie haben in Ihrem Budgetbericht folgendes gesagt: "Aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Oktober 1997 betreffend Familienbesteuerung mußte die Familienförderung reformiert werden." – Herr Finanzminister, Sie wissen ganz genau, daß das nicht stimmt! Im Erkenntnis geht es einzig und allein um Steuergerechtigkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn der Wiener Erzbischof Schönborn kürzlich gesagt hat: Familien brauchen keine Almosen – also keine Förderung –, sondern Gerechtigkeit, und wenn er weiter gesagt hat, daß es in der politischen Auseinandersetzung offensichtlich nur darum geht, die Entscheidung der Verfassungsrichter möglichst minimal zu erfüllen, dann kann ich ihm von unserer Seite her nur recht geben. Denn jeder, der die jahrelangen Debatten und die wiederholten Befassungen des Verfassungsgerichtshofes mit diesem § 34 des Einkommensteuergesetzes verfolgt hat, muß doch einfach zugeben, daß die gegenwärtigen österreichischen Steuergesetze im Bereich der Familienbesteuerung ein einziger und noch dazu ungerechter Pfusch sind! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Finanzminister! Sie haben nun gemeinsam mit dem Familienminister einen minimalen politischen Kompromiß erzielt, der wieder in die gleiche Richtung geht. Das kann nur wieder Pfusch werden! Ihre Parteikollegin Mertel hat das heute ganz klar zum Ausdruck gebracht. Man ist von seiten der größten Regierungspartei überhaupt nicht gewillt, sich an das Erkenntnis zu halten, sondern man will nur soziale Aspekte einbringen.

Herr Finanzminister! Sie haben vor, in den Topf des FLAF zu greifen. Das Erkenntnis gestattet dies. Aber: Das, was Sie jetzt entworfen haben und was Sie vorhaben, entspricht nicht einmal einer schon längst fälligen Valorisierung der Familienbeihilfe! Ich kann wiederum nur Ihre Zahlen nennen. Übersicht Nummer 22 betreffend Familienlastenausgleich 1990 bis 1999 aus Ihren Budgetunterlagen zeigt die Steigerung bei den Familienbeihilfen zwischen den Jahren 1990 und 1999: 1990 waren es 30 Milliarden, im Jahre 1994 waren es aufgrund der Sparpakete 38 Milliarden, im Jahre 1999 werden es jedoch trotz der geplanten Erhöhung nur 34 Milliarden Schilling sein. Die Dienstgeberbeiträge hingegen – hören und staunen Sie! – betrugen im Jahre 1990 42,9 Milliarden und steigen auf 57 Milliarden Schilling im Jahre 1999. Eine Valorisierung wäre jederzeit möglich gewesen, Sie haben diese aber nicht durchgeführt.

Wollte man sich jetzt wirklich an das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes halten, dann bliebe trotz dieser vorgenommenen Erhöhung der Familienbeihilfe immer noch ein Prozentsatz von zirka 25 Prozent zur Erreichung des im Erkenntnis gesetzten Standards offen.

Aber auch im Bereich des von Ihnen und von Kollegin Mertel so sehr gelobten sozialen Aspekts der vorgesehenen Einkommensgrenze beim Mehrkinderzuschlag haben Sie nur ein Negativziel gesetzt, Herr Bundesminister. Es werden 20 Prozent der Besserverdiener ausgeschlossen. Sie wissen, daß die besonders Bedürftigen im untersten Viertel der Einkommensbezieher zu finden sind. 80 Prozent werden gleichbehandelt, und nur 20 Prozent werden ausgeschlossen. Da fragt man sich, ob sich die Verwaltungskosten, die sich dadurch ergeben, überhaupt rechnen. Ich weiß nicht, ob Sie darauf Bedacht genommen haben.

Herr Finanzminister! Zur Änderung des Einkommensteuergesetzes: Es ist heute schon sicher, daß die entsprechende Änderung sowohl in bezug auf gemeinsame Haushalte als auch auf getrennte Haushalte verfassungswidrig ist. Die Höhe der Kinderabsetzbeträge ist wieder ungenügend, es handelt sich wiederum nur um Transferleistungen, die keine Steuergerechtigkeit bringen.

Herr Finanzminister! Wir Freiheitlichen haben uns immer zur Steuergerechtigkeit im Bereich der österreichischen Familien bekannt. Und eine ausreichende Berücksichtigung der Unterhaltslasten im Steuerrecht würde es Ihnen ermöglichen, die Familienbeihilfen sozial, nach Alter und Kinderzahl zu staffeln, sodaß Sie die Familienarmut wirklich bekämpfen könnten. Das geschieht

 


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