Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 168

Aber Sie, Frau Minister, stehen hier und sagen: Es hat keinen Schritt in die falsche Richtung gegeben. - Sie, die Sie vor einem Jahr, als Sie angetreten sind, gesagt haben: Ich unterschreibe das Volksbegehren und werde alle elf Punkte erfüllen!, sagen heute nach einem Jahr als Ergebnis: Es hat wenigstens keinen Schritt in die falsche Richtung gegeben.

Aber auch Frau Ministerin Gehrer hat mich heute verblüfft, denn sie hat alle Maßnahmen aus dem Nationalen Beschäftigungsprogramm aufgezählt. Ich habe Ihnen gestern schon gesagt: Wenn Sie sich das anschauen, dann sehen Sie, das sind lauter Maßnahmen, die es bereits gibt oder gegeben hat: richtige, gute Maßnahmen, Wiedereinstiegshilfen, Qualifizierungsmaßnahmen, Sonderschulungen - eine ganze Latte. All das haben Sie mit den Sparpaketen in den letzten zwei Jahren gekürzt. Das AMS hat alles reduziert. Das AMS hat diese Maßnahmen abgedreht, das AMS hat wirklich Druck ausgeübt.

Schauen Sie sich die Situation der Frauenberatungsstellen einmal an! Ich habe Ihnen hier schon einmal referiert, wie dramatisch die Situation ist, wie die Frauenberatungsstellen ihrer Arbeit gar nicht nachkommen können, weil die Mittel dazu fehlen. Und dann steht die Frau Ministerin Gehrer, die bezeichnenderweise - das wurde schon gesagt - nie in den Beratungen im Ausschuß war, hier und rühmt sich dieses Nationalen Beschäftigungsprogrammes, ohne zu erwähnen, wie das ausschauen und wie das finanziert werden wird. (Abg. Dr. Petrovic bringt der Rednerin eine Unterlage zum Rednerpult. - Abg. Dr. Mertel: Schummelzettel!)

Das sind genau die Dinge, die im Ausschuß behandelt wurden. Wir kommen jetzt dazu. Und wie schaut das Ergebnis nach einem Dreivierteljahr aus? - Ihre Maßnahmen haben sich in einem Bündel von Entschließungsanträgen erschöpft, in denen Sie Ihre eigenen Regierungsmitglieder auffordern, Berichte vorzulegen, Statistiken zu erstellen und Einkommensverteilungen zu erheben. Und das Allerbeste ist: Sie sollen dann noch Informationen herausgeben - zum Beispiel über die Karenz -, Informationen, die eigentlich selbstverständlich sind. Es ist selbstverständlich, daß Informationen über die Karenz und über das Karenzgeld an KarenzgeldbezieherInnen herausgegeben werden.

Sie haben Entschließungsanträge eingebracht, mit denen Sie Ihre Ministerin Hostasch auffordern, das zu tun, was sie vor einem halben oder dreiviertel Jahr angekündigt hat, nämlich die Pensionsreform fortzusetzen. Sie machen sie damit ja lächerlich. Das schaut so aus, als hätte sie bis dahin nichts gearbeitet und als bedürfte es Ihres Entschließungsantrages, damit sie an dem weiterarbeitet, was sie vor einem dreiviertel Jahr angekündigt hat. Das sind die Ergebnisse Ihrer Tätigkeit eines dreiviertel Jahres, das sind Ihre Antworten auf die Situation, der Frauen ausgesetzt sind.

Aber kommen wir ruhig auch auf die Haltung der ÖVP zu sprechen. Ich finde sehr interessant, Frau Kollegin Bauer, was Sie in Ihrem Minderheitsbericht über die alleinstehenden Karenzgeldbezieherinnen gesagt haben. Sie schreiben: Es kann keine Bevorzugung der Alleinerzieherinnen geben. Als ob da von einer Bevorzugung die Rede sein könnte! Sie scheinen völlig zu mißachten, daß die Karenzgeldbezieherinnen unter vielfachem Druck stehen, unter vielfacher Diskriminierung leiden und daß es daher um ein Gleichziehen der Situation geht. Alleinerzieherinnen haben gar nicht die Möglichkeit, nach eineinhalb Jahren arbeiten zu gehen, weil die Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen. Aber das ignorieren Sie! Und Sie schreiben dann noch so "tolle" Sätze, wie etwa: Die sollen nicht belohnt werden. Sie scheinen zu vergessen - obwohl Sie eine Familiensprecherin haben, die geschieden ist -, daß jede dritte Ehe geschieden wird. (Beifall bei den Grünen. - Abg. Dr. Mertel: Sie spricht aber von der intakten Familie!) Wie können Sie bitte die Stirn haben und hier herausgehen und sagen: Alleinerzieherinnen sollen nicht bevorzugt werden!? - Das finde ich wirklich absurd!

Kommen wir zur Verfassungsbestimmung. Kernstück des Frauen-Volksbegehrens war das Ziel, eine tatsächliche Gleichberechtigung herbeizuführen. Das ist schon gesagt worden. Diese Verfassungsbestimmung sollte Vorbildcharakter haben. Mit dieser Verfassungsbestimmung sollte es möglich sein, sich auch in untergeordneten Gesetzen in bestimmten Situationen darauf zu berufen und Recht durchzusetzen.


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