Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 183

tätig werden müssen. Denn es hätte nicht einen Groschen gekostet, diesen Anspruch zu schaffen, der zumindest von den Voraussetzungen her auch den Männern die Möglichkeit böte, ein anderes Verhältnis zu den Kindern zu entwickeln.

Das war Ihnen aber nicht wichtig, sondern es ist Ihnen - ich komme rekapitulierend darauf zurück - mit den Maßnahmen in den Sparpaketen darum gegangen, die Frauen aus dem Arbeitsmarkt tendenziell hinauszudrängen. (Abg. Dr. Fekter: So ein Blödsinn!) Meine Herren! Das ist das Problem, und deswegen muß man Ihnen gratulieren.

Das Frauen-Volksbegehren war die Antwort auf diese Sparpakete. Natürlich ist es nur darum gegangen, jene Rechte der Frauen, die ihnen teilweise genommen worden waren, a) wiederherzustellen und b) auch zu solchen Rechten zu erweitern, die die Frauen in der Wirtschaft, in der Gesellschaft und natürlich auch in der Sozialversicherung - denn eine eigenständige Altersversorgung für Frauen wäre doch etwas! - als eigenständige Subjekte wahrnehmen. (Abg. Dr. Fekter: Die wollen wir ja gerade! Ja! Die wollen wir haben!) Oder sind sie mindere Menschen, Menschen zweiter Klasse? (Abg. Dr. Fekter: Versorgungsausgleich!)

Meine sehr geehrten Frauen! Jetzt bin ich bei Ihnen, Frau Frauenministerin! Sie haben gestern gesagt, über das Frauen-Volksbegehren gebe es nicht sehr viel Positives zu berichten außer - wenn ich das recht in Erinnerung habe -, daß immerhin eine Sozialversicherung für die geringfügig Beschäftigten eingeführt wurde.

Ich möchte dazu korrigierend anführen, daß die Sozialversicherung für die geringfügig Beschäftigten den geringfügig beschäftigten Frauen keinen Groschen Anspruch auf eine Sozialversicherung bringt. Die Arbeitgeber zahlen für sie, aber die Frauen erwerben diesen Anspruch nur dann, wenn sie selbst zahlen, und zwar 500 S! 500 S von einem Entgelt, das 3 600, 3 700 oder maximal 3 800 S ausmacht. Nur wenn die Frauen selbst ihren eigenen Versicherungsbeitrag zahlen, erwerben sie also einen Anspruch. Sie haben aber nicht dazugesagt, daß es dabei um ein Entgelt von 3 500, 3 600 oder 2 000 S geht. Nur wenn man bei 2 000 S Entgelt 500 S zahlt, erwirbt man einen Versicherungsanspruch!

Wir haben Ihnen schon in der damaligen Debatte gesagt, daß das gerade für jene Frauen, denen es helfen sollte, der falsche Weg ist. Für jene aber, an die Sie nicht gedacht haben und denen nicht unbedingt geholfen werden sollte, ist es eine gute Möglichkeit, in das Sozialversicherungssystem einzusteigen. Das war leider keine gute Maßnahme im Interesse jener Frauen, denen Sie helfen wollen. Sie bedeutet in der Art und Weise, wie Sie sie ausführen - obwohl wir uns sicher im Ziel, Einbeziehung aller in die Sozialversicherung, einig sind -, einen Schritt in die falsche Richtung. - Herr Kollege Hums! Es gibt andere Wege, als genau bei jenen Frauen, die kein Geld haben, abzukassieren. Und es muß noch andere Möglichkeiten geben außer jener, Personen, die nur 2 000 oder 3 000 S Einkommen haben, auch noch 500 S wegzunehmen.

Wenn es die Politik nicht schafft, diesen Gruppen bessere Voraussetzungen und einen sozialen Schutz zu gewährleisten, dann versagt sie. Genau das ist unser Problem. Wenn Sie schon diese "hoppertatschige" Lösung bei den geringfügig Beschäftigten als einen Erfolg anpreisen müssen und das das Resümee und die Bilanz des Frauen-Volksbegehrens sein soll, dann gute Nacht.

Ich komme nun zu einer Bestimmung, die ich nicht nur deshalb erwähne, weil Abgeordneter Khol nun wieder hier im Saal ist, sondern weil sie in einem besonderen Maß zeigt, daß es bei vielen Bestimmungen im Rahmen der Sparpakete nicht nur darum gegangen ist, etwas wegzunehmen, weil zu sparen ist, sondern daß es bei ganz spezifischen Bestimmungen darum gegangen ist, Frauen für ihr Frausein zu bestrafen. Sie, Herr Abgeordneter Feurstein und Herr Abgeordneter Khol, wissen ganz genau, um welche Bestimmung es geht: Es geht darum, daß das erhöhte Karenzgeld für jene Alleinerziehenden, die den Namen des Kindesvaters nicht angeben, nicht mehr möglich ist.

Wir haben im Sozialausschuß einen Antrag eingebracht, der heute mit einem negativen Ausschußbericht versehen zur Abstimmung gelangt, wonach jene Frauen, die den Namen des


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