Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 54

Diese Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden. Die Abstimmung über diesen Antrag wird nach Schluß der Debatte erfolgen.

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 8. Mai 1998, 22c Vr 1208/97, um Zustimmung zur Verhaftung des Abgeordneten zum Nationalrat Peter Rosenstingl, zu diesen betreffende Hausdurchsuchungen sowie zu dessen behördlicher Verfolgung (1183 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zur Verhandlung des Berichtes des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur Verhaftung des Abgeordneten zum Nationalrat Peter Rosenstingl, zu diesen betreffende Hausdurchsuchungen sowie zu dessen behördlicher Verfolgung (1183 der Beilagen).

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bevor ich dem ersten zu Wort gemeldeten Redner das Wort erteile, gebe ich bekannt, daß mir ein Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka und Dr. Khol vorliegt, in dieser Debatte eine Redezeit von 50 Minuten je Fraktion zu beschließen.

Die nach der Geschäftsordnung hiefür vorgesehene Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz hat stattgefunden.

Ich lasse jetzt abstimmen über den von mir erwähnten Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka und Dr. Khol, in der Debatte eine Redezeit von 50 Minuten je Fraktion zu beschließen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. - Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen und die Redezeit in der vorgesehenen Form beschlossen.

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Zu Beginn der Debatte hat sich Herr Bundesminister für Justiz Dr. Michalek zu Wort gemeldet. - Bitte, Herr Bundesminister.

11.19Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf die Betroffenheit über die Vorwürfe gegen ein Mitglied dieses Hohen Hauses und die große Relevanz, die diese Vorgänge in der Öffentlichkeit gefunden haben, komme ich dem mehrfach geäußerten Ersuchen nach und führe zu den Vorwürfen, wie sie sich der Strafjustiz derzeit darstellen, wie folgt aus:

Erstens: Erstmals war die Strafjustiz mit Peter Rosenstingl durch eine unter anderem ihn betreffende Anzeige der Volksbank Alpenvorland vom 20. Februar 1998, eingelangt bei der Staatsanwaltschaft Wien am 23. Februar 1998, befaßt.

Darin wird um strafrechtliche Prüfung im Zusammenhang mit dem Verdacht auf unrichtige Darstellung der Vermögenssituation zweier Gesellschaften durch deren Steuerberatungsgesellschaft Omikron Wirtschaftstreuhand GmbH im Zusammenhang mit der Ausstellung zweier Wechsel und im Zusammenhang mit der Vortäuschung einer Bankgarantie ersucht.

Die Staatsanwaltschaft hat am 27. Februar 1998 für weitere Erhebungen die Weiterleitung der Anzeige an die WIPO verfügt. Obwohl diese wegen eines zwischenzeitlichen Irrlaufes dort erst am 30. März 1998 eingelangt ist, hatte die WIPO doch schon die Anzeigenunterlagen der Volksbank am 13. März und 17. März dieses Jahres von dieser selbst erhalten. Die Einschaltung der WIPO war erforderlich, um die für weitere Verfolgungsschritte notwendige Konkretisierung der Vorwürfe herbeizuführen.


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