Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 55

Diese Anzeige war auch Gegenstand eines am 22. April 1998 im Bundesministerium für Justiz eingelangten Rechtsschutzgesuches des Rechtsvertreters der Anzeigerin um Prüfung des Vorgehens der Justizbehörden. Ein abschließendes Ergebnis der Ermittlungen der WIPO, also der Wirtschaftspolizei, liegt der Staatsanwaltschaft derzeit noch nicht vor.

Zweitens: Jene in den Medien kolportierten Anzeigen aus dem Vorjahr seitens der Ersten Österreichischen Spar-Casse und seitens eines anonymen Anzeigers wegen Geldwäscherei und Betruges sind nicht an die Justiz, sondern an die EDOK ergangen und bilden laut kürzlicher Mitteilung der WIPO an die Staatsanwaltschaft Wien nunmehr gleichfalls den Gegenstand näherer Ermittlungen durch die Wirtschaftspolizei.

Drittens: Am 8. Mai 1998 erstattete die Bundespolizeidirektion Wien, Wirtschaftspolizei, bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige gegen Peter Rosenstingl und andere. Dieser Anzeige liegen insbesondere die Sachverhaltsdarstellungen der Omikron vom 7. Mai 1998 und des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender vom 6. Mai 1998 zugrunde. Diese Anzeige enthielt erstmals strafrechtlich derart hinreichend konkretisierte Vorwürfe in Richtung Untreue und Betrug, daß die Staatsanwaltschaft Wien noch am selben Tag, also am 8. Mai 1998, beim Landesgericht für Strafsachen Wien die Einleitung der Voruntersuchung unter anderem gegen Peter Rosenstingl wegen §§ 146, 147 Abs. 3, 148, 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall StGB sowie die Erlassung eines Haftbefehls gegen ihn gemäß § 175 Abs. 1 Z 2 bis 4 StPO, also aus den Gründen der Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr, sowie die Erlassung von Hausdurchsuchungsbefehlen beantragt hat. - Die Geschäftszahl ist deshalb aus dem Vorjahr, weil die Sache in eine bereits seit dem Jahre 1997 gegen einen nunmehr Mitverdächtigen und eine weitere Person anhängige Finanzstrafsache einbezogen wurde.

Die Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes für Strafsachen Wien hat noch am 8. Mai 1998 die der heutigen Abstimmung zugrundeliegende Anfrage gemäß Art. 57 Abs. 2 und 3 B-VG an das Präsidium des Nationalrats gerichtet.

Gegenstand des zur Debatte stehenden Haftbefehls sind vor allem die in den von der Wirtschaftspolizei der Staatsanwaltschaft Wien vorgelegten Anzeigen der Omikron vom 7. Mai 1998 und des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender vom 6. Mai 1998 enthaltenen Vorwürfe.

Der Haftantrag bezieht sich auf folgende Fakten:

a) Peter Rosenstingl soll in seiner Eigenschaft als Prokurist in den Jahren 1997 und 1998 der Omikron Wirtschaftstreuhand GmbH einen Vermögensschaden von derzeit zirka 16,7 Millionen Schilling zugefügt haben, indem er unter Mißbrauch seiner Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, Verpflichtungen eingegangen sei, die mit dem Tätigkeitsbereich der Gesellschaft in keinem Zusammenhang stehen.

b) Er soll in seiner Eigenschaft als ehemaliger Obmann des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich mißbraucht haben, indem er Kredite bei der Burgenländischen Anlagen- und Kreditbank von fast 9 Millionen Schilling und bei der Sparkasse Baden von über 2,5 Millionen Schilling aufgenommen und in deliktischer Weise verwendet habe.

c) Er soll als Schuldner mehrerer Gläubiger seine Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt haben.

Nach entsprechender Abstimmung im Hohen Haus wird das Gericht der Interpol einen Haftbefehl zur internationalen Fahndung übermitteln.

Viertens: Nach heute fernmündlich vom Leiter der StA Wien erteilten Auskunft liegt nun der Staatsanwaltschaft Wien über die von mir bereits angeführten Anzeigen hinaus eine weitere Anzeige einer geschädigten Bank aus den letzten Tagen vor, worüber ich aber einen Bericht erst in Kürze erhalten werde.


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