Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 120

Das Zutreffen der Medienberichte vorausgesetzt - mir ist keine Entgegnung, keine Beschlagnahme oder sonst irgend etwas in dieser Richtung bekannt -, bin ich der Meinung, daß diesen Sorgfaltspflichten im konkreten Fall nicht beziehungsweise jedenfalls nicht vollständig nachgekommen wurde.

Ich meine, daß dieses Ingerenzprinzip, diese erhöhte Sorgfaltspflicht derjenigen, die sich in einer Organisation mit einem Deliktsverdächtigen befinden, wohl nur in einem Untersuchungsausschuß, in dem es um politische - und nicht primär um strafrechtliche - Verantwortungen geht, geklärt werden kann. Ebenso aber meine ich, daß nur ein Untersuchungsausschuß die Möglichkeit bietet, zu politischen Strukturen zu kommen, die es in Zukunft zumindest erheblich erschweren, daß sich derartige Vorfälle wiederholen können.

Es muß bei all dieser Nebelwerferei, bei diesen ungeheuerlichen Verdächtigungen in Richtung Mordbeteiligung von Koalitionsabgeordneten und in Richtung unglaublicher Delikte eines sehr klar festgehalten werden: daß die Strukturen wohl in keiner anderen Partei so gut geeignet waren und sind, daß sich dort derartige "Rosenblüten" entwickeln wie im konkreten Fall. (Abg. Mag. Stadler: Rosenstingl heißt er!)

Herr Abgeordneter Stadler! Auch Sie leisten mit Ihren undifferenzierten Anwürfen gegen andere Parteien letztlich Vorschub dazu, daß das geschieht, was Sie sonst immer kritisiert haben (Abg. Mag. Stadler: Das gibt es ja angeblich nicht!): daß man irgend jemanden nimmt, der nicht einmal zurücktritt, sondern vorübergehend sein Mandat ruhen läßt; dann wird eine Prüfungsart gewählt, von der man nicht weiß, welchen Grad an Objektivität sie hat - es ist jedenfalls nicht der Rechnungshof und nicht die Wirtschaftspolizei -, und Sie gehen so vor, daß Sie permanent versuchen, nicht zuzuhören, den Spieß umzudrehen und die FPÖ als eine Märtyrerpartei darzustellen. Wie gesagt, ich bedauere es, daß die Koalitionsparteien es Ihnen so leichtmachen, diesem Antrag zuzustimmen: Sie können das tun, weil Sie ja wissen, daß die Koalitionsparteien nicht mitstimmen. (Abg. Mag. Stadler: Ich hoffe, daß sie mitstimmen!)

Es wäre wahrscheinlich ein notwendiges Vorgehen, daß wir endlich zu dem kommen, was die Causa Rosenstingl und andere Vorfälle - die Causa Meischberger und ähnliche derartige Ereignisse - unmöglich gemacht hätte, nämlich - ich wiederhole es -: gläserne Parteikassen, Offenlegung aller Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Mandataren, eine lückenlose Trennung im Wohnbaubereich zwischen Gemeinnützigkeit und kommerzieller Tätigkeit und in Hinkunft wohl auch eine verschärfte gesetzliche Formulierung im Bereich der Unvereinbarkeit. Herr Abgeordneter Stadler! Ihr Antrag - der Antrag der FPÖ betreffend die außerparlamentarische Immunität - hat mit der Causa Rosenstingl überhaupt nichts zu tun. (Abg. Mag. Stadler: O ja! Letzter Absatz, Auslieferungsbegehren!) Er widerspricht auch Ihrem eben an den Tag gelegten Abstimmungsverhalten, in dem Sie selbst erneut den politischen Zusammenhang festgehalten haben, und ist daher ebenfalls in die Kategorie "Nebelwerferei" einzuordnen. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf einen weiteren Punkt des Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses lenken - damit würden wir uns am Vorbild Deutschlands orientieren -, nämlich daß es bei der Klubfinanzierung insgesamt und bei der Gewährung öffentlicher Mittel an Parteien in Hinkunft so sein sollte, daß minimale demokratische Standards eingehalten werden. Es soll also nicht möglich sein, daß etwa Volksvertreter und -vertreterinnen in Bausch und Bogen, in großer Zahl vom Vorsitzenden einer Partei abgesetzt und wieder eingesetzt - und so weiter - werden können. Meiner Ansicht nach widerspricht das dem Wesen von Klub- und Parteifinanzierung, widerspricht das zutiefst dem Wesen des freien Mandates, und genau diese undemokratischen, autoritären Elemente sind es, die meiner Meinung nach - mag es auch im Einzelfall Verzögerungen oder Versäumnisse der Ermittlungsbehörden gegeben haben - diesen Skandal ermöglicht haben.

Ein Allerletztes richtet sich gegen die FPÖ insgesamt: Ich glaube, daß es gerade für die Ermittlungsbehörden im konkreten Fall wahrscheinlich gar nicht zu fassen war, daß die Vorwürfe, die in dieser Sache zunächst von einzelnen FPÖ-Funktionären geäußert worden sind, der Wahrheit entsprechen könnten. Denn die Art und Weise, wie Sie auftreten und das Unrecht immer nur bei


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