Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 121

den anderen suchen, hat sicherlich auch Rückwirkungen auf die Ermittlungsbehörden. Insofern - das muß man sagen - haben Sie durch dieses Ihr Verhalten, durch das Anprangern von möglicherweise nur behaupteten Fehlleistungen der Exekutive, sehr wahrscheinlich einen Beitrag dazu geleistet, daß die Ermittlungen nicht mit der gebotenen Eile und nicht mit der gebotenen Stringenz durchgeführt werden könnten. (Beifall bei den Grünen.)

17.05Präsident Dr. Heinrich Neisser: Für die folgenden Debattenbeiträge gilt eine Redezeitbegrenzung von je 5 Minuten.

Frau Abgeordnete Dr. Mertel, Sie sind die nächste Rednerin. - Bitte.

17.05Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Auf den ersten Blick wäre es sehr verlockend, für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einzutreten, wie die Grünen ihn sich vorstellen, und das Vorgehen der Justiz - insbesondere die Verzögerungen - zu überprüfen. Es wäre selbstverständlich auch verlockend, sich mit der Mitwisserschaft und der Kindesweglegung der FPÖ - der Partei der kleinen Leute - sowie mit der Moral dieser Partei auseinanderzusetzen.

Frau Petrovic! Wenn Sie meinen, daß vielleicht Mondphasen am Verhalten des Herrn Stadler schuld sind, oder daß das vielleicht Doppelzüngigkeit oder Persönlichkeitsspaltung ist, dann möchte ich Ihnen sagen, daß dem nicht so ist. Die Worte, die aus seinem Mund quellen, die vor Haß triefen und Haß sind, und daß er so gern von Haß spricht, das alles zeigt: Er ist die Inkarnation des Hasses. Nichts anderes ist es, daß er sich so verhält! (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag. Stadler: Soll ich etwa darauf eingehen? - "Madame Zuckerbrot" kann ich leider nicht ernst nehmen!)

Sie haben gehört, daß der Abgeordnete Krüger gesagt hat, daß an den Immunitätsausschuß vom Gericht ein Antrag auf Verhaftung und auf Hausdurchsuchung gestellt wurde, daß aber der Antrag auf Auslieferung fehlt. Da muß ich ihn berichtigen: Wir haben gestern auch über den Antrag Art. 57 Abs. 3 entschieden. Danach können alle Handlungen, die von einem Abgeordneten zu einem gewissen, umschriebenen Delikt gesetzt worden sind, verfolgt werden. Das heißt also, die Immunität wurde aufgehoben und festgestellt, daß ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen den strafbaren Handlungen Peter Rosenstingls und seiner politischen Tätigkeit besteht.

Nach diesem Tagesordnungspunkt wird das Amtliche Protokoll verlesen, die Auslieferung tritt in Kraft, und der internationale Haftbefehl kann erlassen werden. Auch bestimmte Verfolgungshandlungen zur Aufklärung, zur Aufhellung der Causa Peter Rosenstingl können gesetzt werden. Nach unserer Auffassung sollten daher die Gerichte arbeiten, die Justiz sollte arbeiten, und wir sollten die Tätigkeit der Justiz nicht durch die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses behindern. (Abg. Wabl: Jetzt kommt schon wieder diese Argumentation! Bitte nicht!) Wenn danach noch die Frage nach politischer Verantwortung gegeben ist, werden wir auch für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses eintreten.

Die SPÖ wird daher der Einsetzung des Untersuchungsausschusses nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Böhacker: Das ist die Routinebegründung! - Abg. Aumayr: Anschütten, aber keinen Untersuchungsausschuß einsetzen!)

17.08Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Dr. Schwimmer das Wort. - Bitte.

17.08Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist das liebste Kind der Geschäftsordnung für die Grünen. Wir sind hier ja des öfteren mit solchen Anträgen konfrontiert. Ich verstehe das durchaus nach einiger Zeit der Zugehörigkeit zu diesem Haus, nach der mir


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