Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 150

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"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen sechs Wochen Gesetzentwürfe vorzulegen, wodurch die Mehreinnahmen aus der OeNB einer Rücklage zugeführt werden, die für Zwecke einer progressionsmindernden Steuerreform gebildet wird."

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(Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt, steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sigl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.30

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Trattner, ein ehemaliger Kollege von Ihnen, Kollege Rosenstingl, hat hier als Politiker vor zwei Jahren das Angebot gemacht, die Mariazeller-Bahn um 1 S zu kaufen. Ich empfehle Ihnen, machen Sie jetzt einen Antrag für die Graz-Köflacher, und wir werden mitbieten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Mit dieser von uns heute zu behandelnden Gesetzesvorlage reagiert die Bundesregierung auf Entwicklungen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 1998 nicht voraussehbar beziehungsweise zahlenmäßig nicht abschätzbar waren. Diese nunmehr aktuell gewordenen Veränderungen bedingen Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsätzen des Bundesvoranschlages 1998.

Das Budgetüberschreitungsgesetz 1998 sieht saldenneutrale Umschichtungen im Gesamtausmaß von rund 2,5 Milliarden Schilling vor. Diese Gesamtüberschreitungsbeträge können aufgrund von Ausgabeneinsparungen durch Mehreinnahmen und durch Rücklagenauflösungen bedeckt werden. Zusätzlich damit bleibt auch das veranschlagte Defizit des Bundesvoranschlages 1998 unverändert.

Der Großteil des Überschreitungsbetrages wird für die Tilgung von Forderungen der Autobahn- und Schnellstraßenfinanzierungsgesellschaft gegen den Bund anfallen. Die übrigen Überschreitungen sind durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeiten bedingt. So resultieren die weiteren Mehraufwendungen aus Verwaltungsreformen, der Euro-Umstellung und EDV-Aufwendungen im Finanzressort sowie aus höheren Aufwendungen der Bundesgendarmerie für Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen Graz und Linz. Ebenfalls fallen im Jahr 1998 Mehrausgaben bei der Exekutive, Gendarmerie und Polizei aufgrund der Telekommunikationsgebührenverordnung, die für Bundesdienststellen keine Befreiung von der Frequenznutzungsgebühr mehr vorsieht, an.

Einsparungen dagegen sind bei Finanzhaftungen der Literaturförderung und auch bei der Instandhaltung von Finanzämtern zu erwarten. Ebenso wird in der Kassenverwaltung eine Rücklage aufgelöst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nochmals möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß durch dieses Überschreitungsgesetz, wie ich eingangs schon erwähnt habe, der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung erfährt. Diese Tatsache ist sicherlich auf die gute Arbeit der Bundesregierung, insbesondere des Bundesfinanzministers Rudolf Edlinger und seines Ministeriums, zurückzuführen. Deshalb ersuche ich Sie auch um Ihre Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage.

Abschließend möchte ich noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Mag. Mühlbachler und Sigl zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1998 geändert wird (BFG-Novelle 1998) (1096 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1163 der Beilagen)

 


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