Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 57

Theaterdirektoren schon "gefressen" haben. Ich würde also meinen, es ist ein bißchen unverhältnismäßig, wenn man nur darüber redet.

Ich würde sogar sagen: Vor lauter Publikumsbeiratsbäumen sieht die SPÖ den Bundestheaterausgliederungswald nicht mehr. Fritz Kortner hat immer gesagt: Wissen Sie, meine lieben Damen und Herren, Sie haben einen Blick für das Unwesentliche, einen Adlerblick für das Unwesentliche! - Und wenn etwas unwesentlich ist, dann, wenn man das in der Kritik so bewertet. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses Gesetz bringt eine große Umwälzung der bestehenden Strukturen mit sich. Wichtig für beide Seiten in diesem Verhandlungsteam, ich glaube, auch wichtig für die Leute, die hier im Parlament sitzen, sind zwei Sachen: erstens die Grundfinanzierung der Möglichkeit der Häuser, den Betrieb fortzusetzen, die Kunst zu produzieren, die heute Standard ist auf diesem hohen Niveau, höchstes künstlerisches Niveau und nicht Quote - Quote ist möglich, aber ist nicht Verpflichtung -, zweitens die künstlerische Freiheit der Direktoren und die künstlerische Freiheit der Künstler, die dort arbeiten.

Es soll kein Gesetz werden - das möchte ich schon sagen - für diejenigen, die bisher nicht gefehlt haben, wenn sie nicht das Theater, die Werkstätten oder den Verband betreten haben. Es soll kein Gesetz werden für Kulturbürokraten, die sich als Bohemiens verkleiden und damit durchs Leben bewegen. Und ich möchte ganz deutlich sagen, daß die Darbietungen des Bundestheater-Generalsekretärs in den letzten Jahren, in denen ich seine Arbeit verfolgt habe, auch hier im Ausschuß des Parlaments, leider nicht das Niveau gehabt haben, mit dem die Bundestheater am freien Markt irgendeinen Erfolg haben werden. Die neuen Strukturen verlangen neue Personen, und für jene Personen, die schon bisher die Theater sprunghaft und ideenlos niederadministriert haben, sollte nach der Reform kein Platz sein.

Ziel ist nicht Einsparung, Ziel ist, daß dem künstlerischen Direktor alle Möglichkeiten gegeben werden, Kunst, Theaterkunst zu machen, prominent Theaterkunst zu machen und nicht in der Verwaltung steckenzubleiben. (Beifall bei der ÖVP.) Daran wird gearbeitet, und wenn es uns gelingt, dies mit diesem Gesetz auf die Schiene zu stellen, dann, so meine ich, ist uns etwas gelungen, was okay ist.

Im übrigen möchte ich den Bundeskanzler daran erinnern, daß er einmal vom Schwerpunktthema Film gesprochen hat. Schwerpunkt heißt nicht, es ist schwer und deswegen machen wir einen Punkt (Heiterkeit), sondern Schwerpunkt heißt, daß dieses Thema Vorrang hat. - Ich danke Ihnen schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt Herr Staatssekretär Dr. Wittmann zu Wort gemeldet. - Bitte.

14.36

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Da hier ein Redebeitrag zur Bundestheaterreform und zum Schwerpunkt Film gebracht worden ist, möchte ich darauf replizieren. (Abg. Motter: Es werden noch mehrere kommen, Herr Staatssekretär!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben diese Bundestheaterreform deswegen angestrebt, um zu versuchen, eine privatrechtliche Organisationsform für einen Betrieb zu finden, der mehrere Milliarden Schilling verwaltet. Das heißt, wir gehen davon aus, daß, wenn wir eine privatrechtliche Organisationsform finden, die verwalteten Mittel dort transparenter und effizienter eingesetzt werden können. Das bedeutet aber nicht, daß sich der Bund seiner Verantwortung entzieht, auch weiterhin die Bundestheater zu finanzieren beziehungsweise zu 100 Prozent hinter diesen Theatern zu stehen. Es kann nicht sein, daß sich der Bund von dieser Verantwortung verabschiedet. Vielmehr ist es so, daß er diese Verantwortung weiterhin wahrnehmen wird, aber eine andere Struktur für diese Theater findet.


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1