Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 124. Sitzung / Seite 122

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Nachziehverfahrens durchaus nicht ohne Bedeutung für die Weiterentwicklung in der Gesellschaft. Die Veränderung der Gesellschaft und die Änderung der Rechtsordnung stehen zueinander im Verhältnis von Ursache und Wirkung. Aber sie wirken aufeinander auch im umgekehrten Sinne. Sie regen einander an und befruchten einander." – Zitatende.

Diese – hoffentlich unbestrittenen – Grundüberlegungen möchte ich in Erinnerung rufen, wenn es darum geht, substantielle Änderungen im Strafrecht zu verwirklichen. Da wir hier in diesem Hause 1996 mit dem Strafrechtsänderungsgesetz den ersten Teil beschlossen haben und mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1998 – dieses soll ja, so hoffe ich, noch folgen – den zweiten Teil verabschieden werden, werden wir nun mit der geplanten Änderung der Strafprozeßordnung den zweiten Teil der Reformvorhaben in Angriff nehmen, nämlich die Reform der Strafprozeßordnung.

Es gibt in Österreich breiten Konsens darüber, daß die Strafprozeßordnung, die nun mehr als 120 Jahre alt ist, grundlegend und umfassend reformiert werden muß. Das ist auch im jetzigen Regierungsübereinkommen als Schwerpunkt festgehalten. Dort heißt es – ich zitiere –: In diesem Sinn geht es um eine rationale Strafrechts- und Strafvollzugspolitik im Dienste wirksamer Bekämpfung der Kriminalität, eines verbesserten Opferschutzes und einer nachhaltigen Resozialisierung straffällig Gewordener. – Das scheint mir äußerst wichtig zu sein.

Hohes Haus! Ich möchte darauf hinweisen, daß es gefährlich und vor allen Dingen sinnlos ist, wenn man versucht – wie das in diesem Hause auch heute wieder der Fall war –, den Opferschutz gegen die Resozialisierung von Straffälligen auszuspielen. Es ist sehr populistisch, zu lamentieren, daß in Österreich viel zuviel für die Täter und viel zuwenig für die Opfer getan wird.

Das trifft aber nicht das Problem, und dazu möchte ich nochmals Christian Broda zitieren. Er sagte:

"Die Aufgabe der Kriminalpolitik ist es, die Zahl der Opfer so klein wie möglich zu halten. Alles, was wir tun, dient diesem Ziel. Die Fürsorge für die Verbrechensopfer und die Verbesserung der Aussichten der Resozialisierung für straffällig gewordene Mitmenschen sind zwei Seiten der gleichen Kriminalpolitik. Sie sind keine Gegensätze, sondern ergänzen einander. Die Bemühungen in der einen Richtung sind gleichzeitig die Bedingungen für einen Erfolg in der anderen Richtung." (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt keine Strafrechtsreform ohne Einbeziehung des Strafvollzugs, denn das ist eine Einheit. Ich möchte zur Bestätigung dafür auf ein Modell hinweisen, das in der Justizanstalt Innsbruck praktiziert wird. Es ist ein Modell, in dessen Rahmen straffällig gewordenen Drogenabhängigen die Möglichkeit angeboten wird, sich während des Strafvollzugs einer Therapie zu unterziehen. Das ist insofern wichtig, als man damit die Ursache der Kriminalität bekämpft. Es muß auch im Sinne der Gesellschaft sein, daß man – auch Kollege Ofner hat das heute einige Male erwähnt – darauf achtet, daß der Straffällige nicht wieder rückfällig wird. Da ist kein Schilling zuviel ausgegeben, und jeder Schilling, der in diese Richtung investiert wird, ist ein Schilling, der wieder der Gesellschaft zugute kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Enden möchte ich mit einem Zitat von Karl Renner, einem Zitat aus einer seiner berühmten Reden. Ich habe aus der Rede zur ersten Lesung des Strafgesetzentwurfes am 21. September 1927 zwei Sätze herausgegriffen und möchte sie heute hier zu bedenken geben, auch denjenigen, die immer wieder nach härteren, höheren Strafen rufen. Diese Sätze lauten:

"Je barbarischer das Land ist, umso barbarischer sind die Deliktsbegriffe, umso barbarischer die Strafen. Die Beschaffenheit seines Strafrechts ist geradezu ein Kulturindex eines Volkes."

Danach sollten wir uns richten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.46

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Schrefel. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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