Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 72

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Insofern handelt es sich dabei um eine Anregung, die auch von Herrn Klubobmann Kostelka gemacht wurde.

Wenn es schon so ist, daß etwa in der Slowakei Reaktoren in Betrieb genommen werden, obwohl wir wissen, welche Sicherheitsrisken damit verbunden sind, dann wäre es doch nur recht und billig, wenn auch die Haftungsregeln diesen Risken entsprechen.

Sie wissen, daß wir bereits im Juli 1997 einen Entschließungsantrag aller fünf Parteien dieses Hauses beschlossen haben, der dieses Thema angesprochen hat, aber bis heute haben wir etwa das Atomhaftungsgesetz weder als Regierungsvorlage noch als im Ausschuß zu verhandelnden Antrag im Haus. Insofern ist da von seiten des Bundesministeriums für Justiz Säumigkeit gegeben. Wahr ist aber selbstverständlich auch, daß sich die politischen Verhandlungen schwierig gestalten.

Daher bringe ich folgenden Antrag zur Verlesung:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Ing. Monika Langthaler und Genossen betreffend Haftung für den Betrieb und für Unfälle in atomaren Anlagen sowie für den Transport radioaktiver Materialien

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, insbesondere im Zuge der EU-Präsidentschaft den Ausbau der Atomhaftung auf allen Ebenen voranzutreiben und dazu anzuregen, daß die EU-Kommission Vorschläge zur Regelung von Atomhaftungsfragen vorlegt.

Darüber hinaus wird der Bundesminister für Justiz ersucht, das österreichische Atomhaftungsgesetz grundlegend zu überarbeiten, den modernen Erfordernissen anzupassen und dem Nationalrat unverzüglich vorzulegen.

Grundsätzlich sollen dabei Prinzipien wie die Angleichung der Entschädigungssummen an reale Risiko- und Schadensabschätzungen, der Ausschluß von Vorteilen aus der allgemeinen Verschuldenshaftung, insbesondere gegen Dritte, eine strenge Haftung für den Umgang mit Radionukliden und die Frage der Kanalisation der Haftung bestmöglich berücksichtigt werden."

*****

Meine Damen und Herren! Im Entschließungsantrag werden Passagen herausgegriffen, die bereits im Juli 1997 beschlossen wurden und die nun insofern angepaßt sind, als dort etwa stand, daß das Atomhaftungsgesetz bis 1. März dieses Jahres im Hause sein sollte. Daher wird der Herr Bundesminister für Justiz ersucht, unverzüglich einen solchen Entwurf vorzulegen, und insbesondere zielt der Entschließungsantrag darauf ab, daß Österreich im Rahmen der EU-Präsidentschaft diese Fragen auf EU-Ebene releviert, denn wir werden letztlich nur mit einer einheitlichen Haftungsregel für den europäischen Raum wirklich reüssieren können.

Ich darf Sie daher bitten, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Es steht auch nichts entgegen, wenn aus diesem Antrag noch ein Fünfparteienantrag werden sollte. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Es wird auch vom Herrn Spezialberichterstatter kein Schlußwort gewünscht.


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