Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 113

darauf hinweisen, daß sich die öffentlichen Vorführrechte für Sportübertragungen aus einer Summe von Einzelrechten ableiten. (Abg. Haigermoser: 72-Zentimeter-Bildschirm!)

Die Übertragung von Sportveranstaltungen durch einen Rundfunkunternehmer stellt per se ein gewerbsmäßig hergestelltes Filmwerk dar, wie der Oberste Gerichtshof jüngst entschieden hat. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit hat der ORF zu prüfen, was er dafür zahlt, daß er die Rechte der Übertragungen bekommt. Diese werden immer teurer, und man weiß nicht, ob sie nicht eines Tages nicht mehr finanzierbar sein werden. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit kann der ORF jene Rechte, die er erhalten hat und nicht selber nützt, auch nicht wahllos verschenken, sondern er ist dazu verpflichtet, diese zumindest teilweise auch im Wege von Marketingleistungen refundiert zu bekommen.

Der ORF hat die Übertragungsrechte mit hohem finanziellen Aufwand als Exklusivrechte für Österreich erworben. Die ihm zur Verfügung stehenden Rechte sind daher Exklusivrechte für Österreich. Im Rahmen seiner Verantwortlichkeit gegenüber den Gebührenzahlern hat sich der ORF entschlossen, diese Exklusivrechte für die öffentliche Wiedergabe der Sendungen über die Fußball-WM im Wege von Großbildprojektionen exklusiv zu vergeben. (Abg. Haigermoser: Was ist, wenn ich auf den 72 Zentimetern den ZDF einschalte?) Hören Sie zu! Ich möchte das sachlich erklären, ohne Ihre Unterbrechungen! (Abg. Haigermoser: 72 Zentimeter ZDF auch?)

Der ORF hat nicht, was er auch könnte, Exklusivrechte für öffentliche Übertragungen in Gastwirtschaftsbetrieben, Kaffeehäusern, Pensionen, Hotels durchgesetzt (Abg. Haigermoser: Und Würstelstände!), sondern explizit festgehalten (Abg. Dr. Graf: Dieses Thema macht sogar den Kollegen Schieder nervös!), daß diese Übertragungen, die auch öffentliche Übertragungen sind und nicht bloß für den Hausgebrauch, in Lokalen über haushaltsübliche TV-Geräte ohne Lizenzierung stattfinden können. Größere Übertragungen auf Vidiwalls wurden lizensiert.

Er hat diesbezüglich im November 1997 mehrere Agenturen eingeladen, konkrete Angebote zu legen, weil er diese Übertragungen zumindest als Marketinginstrument für sich selbst benutzen wollte. Es wurden mehrere Angebote gelegt, und daraus ist die Agentur Orbit als Bestangebot vom ORF ausgewählt worden.

Meine Damen und Herren! Das ist ein ganz normaler wirtschaftlicher Vorgang betreffend den Erhalt, das Kaufen und das Verwerten von Rechten, wie in vielen anderen Unternehmen auch. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Nein, das war eine Ausschreibung vom November des vergangenen Jahres, das haben nicht nur Insider gewußt.

Gestern, meine Damen und Herren - es ist nicht einmal 24 Stunden her - wurde hier gefordert, daß sich die Parteien nicht beim ORF einmischen, es wurde gesagt, daß man ihn arbeiten lassen muß. - Zu Recht haben das alle gesagt. Aber nicht einmal 24 Stunden hat es gehalten, denn schon heute treten Sie hier im Parlament auf und mischen sich in einen einzelnen wirtschaftlichen Vorgang des ORF ein. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Dr. Graf: Es geht um die Kriminalisierung! - Abg. Haigermoser: Pius der Erste!)

Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich schon in Einzelvorgänge einmischen wollen, dann würde ich Ihnen empfehlen, sich wegen des Programms heute um 3.25 Uhr einzumischen. Da wird nämlich gespielt: "Der Gorilla und die Strafkolonie im Dschungel", und diesbezüglich hätten Sie die Absetzung verlangen können, denn der Film handelt davon, daß einer in ferne Länder reist und dort verhaftet wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. - Abg. Haigermoser: Das ist ein Artenschutzübereinkommen! - Abg. Dr. Graf: Da wird sogar Kollege Schieder nervös! - Abg. Haigermoser: ... steht auf der Roten Liste! - Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

15.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. Gleiche Redezeit. - Bitte.

15.41Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! (Unruhe im Saal. - Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Meine sehr verehrten Damen und


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