Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 118

Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen ab über den Antrag, dem Wirtschaftsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 803/A (E) des Abgeordneten Dr. Krüger betreffend Lizenzgebühren für die Übertragung der Fußball-WM eine Frist bis 18. Juni 1998 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. - Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Damit ist diese Fristsetzungsdebatte beendet.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 7 und 8 wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits und nach ihr Herr Abgeordneter Puttinger.

15.59

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden Tagesordnungspunkte, die jetzt zur Verhandlung stehen, sind einerseits ein Übereinkommen zur gegenseitigen Hilfeleistung, in diesem Fall zwischen zwei Nachbarstaaten, der Slowakei und Österreich. Darauf möchte ich jetzt nicht näher eingehen, denn das wird meine Kollegin Dr. Moser nachher tun. Es geht um etwas, was im Moment eine sehr brisante Frage ist - Stichwort Mochovce.

Ich möchte mich kurz mit dem zweiten Tagesordnungspunkt, der Ihnen zur Abstimmung vorliegt, beschäftigen, betreffend das sogenannte Schubabkommen - so heißt es nicht, das ist nur eine Kurzformel - zwischen Österreich und Kroatien.

Das Interessante daran ist nicht, daß es ein Schubabkommen ist - Schubabkommen haben wir hier schon öfters verhandelt -, sondern daß es um ein Schubabkommen geht, das nicht mit einem Nachbarland, nicht mit einem Land, mit dem Österreich eine gemeinsame Grenze hat, abgeschlossen wird.

Ich habe grundsätzlich absolut nichts gegen ein Abkommen, das dazu dient, die Abschiebung von Personen, die die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes haben, mit dem das Abkommen geschlossen wird, zu ermöglichen. Das ist meiner Ansicht nach dringend notwendig und deshalb auch gewünscht. In diesem Zusammenhang gibt es gewisse Formalitäten, die man regeln muß. Das ist das Wesen von Schubabkommen.

Meine Damen und Herren! Mir fehlt aber das Verständnis für das nun vorliegende Schubabkommen, in dem Kroatien, also kein Nachbarstaat Österreichs, verpflichtet werden soll, einen Drittausländer, der sich momentan - natürlich rechtswidrig, sonst würde man ja nicht versuchen, ihn außer Landes zu bringen - in Österreich befindet und sich irgendwann einmal in Kroatien aufgehalten hat, wieder zu übernehmen. Denn das ist der Gegenstand dieses Schubabkommens.

Schubabkommen, die mit direkt angrenzenden Staaten geschlossen werden, haben eine gewisse Logik. Damit kann etwa jemand, der, wie wir es erst kürzlich hatten, von Ungarn illegal nach Österreich kommt und sich hier aufhält, wieder nach Ungarn abgeschoben werden. Wenn aber jemand in ein Land abgeschoben werden soll, mit dem wir keine gemeinsame Grenze haben, dann erhebt sich die Frage, wie derjenige nach Österreich gekommen ist. Es geht dabei wohlgemerkt um Personen, die nicht die kroatische Staatsbürgerschaft haben - das ist ja der springende Punkt an der ganzen Sache.

Aus dieser Materie ergibt sich meiner Ansicht nach der dringende Verdacht, daß Österreich - und in diesem Fall die österreichischen Asylbehörden - damit die sogenannte sichere Drittlandpolitik, die wir betreiben, wirklich "wasserdicht" machen will. Denn dieses Abkommen bedeutet, daß auch politisch Verfolgte, das heißt Flüchtlinge, deren Fluchtweg durch Kroatien nach Öster


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