Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 171

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte mich nun dem heutigen Thema, dem Grünen Plan, widmen. Der europaweite Wettbewerb seit dem EU-Beitritt auch im landwirtschaftlichen Bereich hat natürlich die Bauern vor große Herausforderungen gestellt. Die Bauern haben diese Herausforderungen angenommen und versuchen jetzt, die Marktchancen zu nützen. Auf die Preisbildung haben wir von der Politik her wenig Einfluß. Aber unsere Aufgabe ist es, die Bauern zu unterstützen, daß auch Absatzsicherheit vorhanden ist. Denn was hilft ein guter Preis, wenn man das Produkt dann nicht absetzen kann?

Der Grüne Plan zeigt jene Maßnahmen auf, mit denen die Bauern aus dem Budget 1999 unterstützt werden können. Die wesentlichsten Abgeltungen der Leistungen der Bauern sind die Flächen- und Tierprämien, die zum Großteil aus Mitteln der Europäischen Union bezahlt werden. Es gibt auch eine Abgeltung der Umweltleistung, und Österreich hat dafür immerhin einen Betrag von rund 7,5 Milliarden Schilling im Grünen Plan verankert. Dieser wird im heurigen Jahr an die Bauern ausbezahlt für die Umweltleistungen, die sie für unsere Gesellschaft erbringen. Es gibt weiters die Ausgleichszulage für Bergbauern und benachteiligte Regionen sowie die Investitionsförderung. - Das sind die vier Hauptkapitel der Abgeltung der Leistungen der Bauern.

Wir befassen uns aber auch intensiv mit der Weiterentwicklung der europäischen Agrarpolitik und der Programme für eine integrierte ländliche Entwicklung. (Abg. Aumayr: Machen Sie einmal die Hausaufgaben!) Um den nationalen Spielraum möglichst vollständig auszuschöpfen (Abg. Aumayr: Nein, den haben Sie nicht ausgeschöpft!), wurde eine Reihe von Arbeitskreisen eingesetzt, die Vorschläge erarbeiten, in welche Richtung die Diskussion in der Agenda 2000 gehen kann beziehungsweise in welche Richtung wir den nationalen Spielraum - in der Agenda 2000 sind ja etwa 30 Prozent der Förderung als nationaler Spielraum vorgesehen - lenken können.

Um die Bewirtschaftung der Berggebiete und benachteiligten Gebiete auch in Zukunft zu sichern, bedarf es einer Weiterentwicklung der Ausgleichszulage einschließlich der Einführung eines Sockelbetrages.

Zweck eines solchen Sockelbetrages sollte es sein, daß vor allem in Berggebieten und benachteiligten Gebieten, wo sehr kleine Strukturen herrschen, die Betriebe, auch die kleineren Nebenerwerbsbetriebe erhalten bleiben, weil es auch Aufgabe der Infrastrukturfinanzierung ist, daß Täler besiedelt bleiben. Würden in solchen Tälern nur noch zwei, drei Vollerwerbsbetriebe übrigbleiben, wären die Infrastrukturkosten sicher von den wenigen Verbleibenden nicht mehr zu finanzieren.

Aus diesem Grund legen wir Wert darauf, daß die volle Besiedlung erhalten bleibt. Dazu sollte der Sockelbetrag in der Ausgleichszulage eine wesentliche Maßnahme sein. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gradwohl.)

Wir könnten uns auch vorstellen, daß die Höhe des Sockelbetrages von der Viehhaltung abhängig ist, weil natürlich bei der Veredelung ein höherer Arbeitsaufwand entsteht, als das in einem Betrieb der Fall ist, der nur ein Marktfruchtbetrieb ist und aus diesem Grund die ständigen Aufwendungen nicht in diesem Ausmaß hat, sodaß wir in diesem Bereich gestalten können. Wir sind auch in Gesprächen mit unserem Koalitionspartner, mit der Sozialdemokratischen Partei, was diesen Bereich anlangt, bereits sehr weit gekommen; wir bekommen ihre Unterstützung. (Abg. Dr. Ofner: Wie beim Dieselöl!)

Auch die Vorschläge in der Agenda 2000 - nicht alles in der Agenda 2000 ist schlecht - betreffend Erhöhung der Ausgleichszulage von derzeit 180 Ecu auf 200 Ecu möchte ich besprechen: Was bisher als Obergrenze pro Hektar gegolten hat, gilt in Zukunft als Durchschnitt einer Region. Wenn Österreich eine Region ist, wird dabei ein Spielraum entstehen, wodurch jene Betriebe, die unter schwierigen klimatischen, aber auch geographischen Voraussetzungen produzieren müssen, entsprechend unterstützt werden können.

Ich möchte einen weiteren Bereich hier hervorheben, und da gibt es in einigen Bundesländern Lösungsansätze, und zwar betreffend Erhaltung des Wegenetzes. Im Bundesland Salzburg gibt es bereits seit dem Jahre 1984 ein Wegerhaltungsgesetz, wodurch alle Gemeinden mit Hilfe des


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