Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 21

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cherheit für Österreich zu erreichen wäre. Und ich werfe Ihnen vor, daß Sie nicht dazu bereit sind, darüber zu diskutieren. Sie sind die Regierungsparteien. Sie haben keinen Optionenbericht zustande gebracht. Legen Sie doch etwas vor, anstatt diese Taktik einer scheibchenweisen Demontage zu betreiben!

Klubobmann Khol hat sicher recht, wenn er sagt, daß jedenfalls für den Bereich der EU die Neutralität gefallen ist. (Abg. Dr. Khol: Genau!) Ich frage Sie: Warum sollen wir das nicht in aller Öffentlichkeit und im Lichte dieses Bundes-Verfassungsgesetzes (die Rednerin zeigt auf das vom Abg. Wabl angebrachte Plakat) diskutieren? (Abg. Dr. Khol: Wir tun das ja, Frau Petrovic!)  – Nein, wir machen das nicht. (Abg. Dr. Khol: Es gibt keinen öffentlicheren Ort als das Parlament! – Zwischenruf des Abg. Wabl. ) Dann bezeichnen Sie es auch so, dann führen Sie auch ein Begutachtungsverfahren darüber durch!

Ich sage Ihnen folgendes: Sie haben dieses Gesetz, das wirklich an den Grundfesten dieses Staates rüttelt, in Form eines Entschließungsantrages gemeinsam mit Klubobmann Kostelka eingebracht. (Abg. Dr. Khol: Ein Initiativantrag! – Abg. Schwarzenberger: Ein Entschließungsantrag geht an die Regierung!) Ein Initiativantrag, ja. Sie haben jedenfalls kein ordentliches Begutachtungsverfahren durchgeführt. Ich frage Sie: Warum? (Abg. Dr. Khol: Der Amsterdamer Vertrag wurde begutachtet! – Abg. Wabl: Von wem wurde der begutachtet, von Ihnen?) Der Amsterdamer Vertrag jedoch sieht nicht vor, daß sich Österreich zu Kampfeinsätzen verpflichten muß. Der Amsterdamer Vertrag hätte es in der Tat noch ermöglicht, immerwährend neutral zu bleiben. Sie wissen es, Sie kennen die entsprechenden Artikel. Es wäre möglich gewesen, insbesondere durch das Anbringen eines Vorbehaltes, Österreich neutral zu erhalten. Aber genau das wurde nicht angestrebt. Es handelt sich ja um ein eigenes Bundesverfassungsgesetz, mit dem Sie das Neutralitätsgesetz teilweise aufheben.

Ich habe den Verfassungsdienst und auch den Herrn Bundeskanzler, der heute an dieser Debatte offensichtlich nicht teilnehmen kann, gefragt, warum nicht einmal ein ordentliches Begutachtungsverfahren durchgeführt wurde. Das ist etwas, was bei jedem wichtigen Gesetz eigentlich gang und gäbe sein sollte: Befassung der wichtigen gesellschaftspolitischen Gruppierungen dieses Landes. Der Herr Bundeskanzler hat mir nicht geantwortet, mit keinem Ton, mit keiner Zeile.

Ich habe ein Schreiben vom Sektionschef des Verfassungsdienstes bekommen mit den besten Grüßen, in dem er mir auf meine neutralitätsrechtlichen Bedenken folgendes mitteilt: Zu Ihren Ausführungen, daß der gegenständliche Gesetzesvorschlag an den Nationalrat in der Form eines Initiativantrags erfolgt, kann ich aus der Sicht des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes nur bemerken, daß es sich dabei um eine von der Bundesverfassung in Art. 41 Abs. 1 B-VG vorgesehene Möglichkeit der Gesetzesinitiative handelt. – Zitatende.

Das ist ein sehr, sehr lapidares Statement. Es war uns auch schon vorher bekannt, daß dies eine Möglichkeit der Gesetzesinitiative darstellt. Meine Frage, die sicher nicht der Verfassungsdienst beantworten kann, die der Bundeskanzler oder auch der Staatssekretär beantworten kann, lautet: Warum gehen Sie politisch so vor? – Wenn Sie schon der Meinung sind, daß Panzer, Abwehrraketen und die aktive Teilnahme an einem Militärpakt mit der Möglichkeit zu Kampfeinsätzen mehr an Sicherheit bieten als die Rolle eines internationalen Vermittlers, dann stellen Sie sich dieser Diskussion! Ziehen Sie sich nicht hinter Beamte des Verfassungsdienstes zurück, sondern nehmen Sie dazu Stellung, warum Sie sich in dieser in meinen Augen wirklich feigen und unwürdigen Art und Weise klammheimlich von der Neutralität verabschieden! (Beifall bei den Grünen.)

9.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Petrovic auf Durchführung einer Volksabstimmung stützt sich auf Art. 43 der Bundesverfassung und ist daher zulässig. Über ihn ist nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung, § 84, nach der dritten Lesung abzustimmen.

Herrn Abgeordneten Wabl teile ich folgendes mit: Herr Abgeordneter! Wenn es der Zweck Ihrer Aktion gewesen sein sollte, zu provozieren, daß der Präsident des Hauses das Neutralitäts


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