Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 42

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

widersprechen, der gemeint hat, daß der Herr Bundeskanzler keine Erklärung an den Nationalrat abgeben kann, weil wir eine andere Geschäftsordnung als der Deutsche Bundestag haben.

Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hätte in einer so wichtigen außen- und europapolitischen Frage sehr wohl eine diesbezügliche Erklärung – nämlich von sich aus – abgeben können. Der Umstand, daß das nicht geschehen ist, ist für mich der Ausdruck mangelnden Respekts dieser Bundesregierung vor dem Hohen Hause. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich vermisse diesen Respekt vor dem Hohen Hause, daher erwarte ich mir, daß die österreichische Bundesregierung anläßlich der Gipfelkonferenzen im Zuge der EU-Präsidentschaft und auch bei zukünftigen Gipfelkonferenzen auf europäischer Ebene im Parlament entsprechende Erklärungen abgibt. Herr Staatssekretär, ich bitte, diese Botschaft ins Bundeskanzleramt mitzunehmen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Nun zum eigentlichen Thema der heutigen Debatte, dem Amsterdamer Vertrag und dem in diesem Zusammenhang notwendigen Bundesverfassungsgesetz, mit dem Artikel 23f xxxstimmt PS des Bundes-Verfassungsgesetzes geändert wird.

Meine Kollegin Gredler hat als erste darauf hingewiesen, daß mit dem Amsterdamer Vertrag wesentlich mehr als nur sicherheitspolitische Fragen berührt werden. Der Amsterdamer Vertrag ist ein sehr wichtiger Integrationsschritt, der die Entwicklung der Europäischen Union im Richtung einer politischen Union verstärkt. Es ist daher bedauerlich, daß sich die Diskussion im Hohen Haus nur um sicherheits- und verteidigungspolitische Fragen dreht und die Wortmeldungen im Vergleich zu anderen Debatten in diesem Hause eigentlich äußerst spärlich sind.

Ich hätte mir erwartet, daß sich mehr Kolleginnen und Kollegen zu den verschiedenen Themenbereichen, die mit dem Amsterdamer Vertrag berührt werden, zu Wort melden. Denn durch diesen Vertrag werden die Werte Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf europäischer Ebene als Grundprinzipien der Europäischen Union anerkannt.

So wird etwa das Schengener Abkommen, ein wesentlicher Bereich der staatlichen Zusammenarbeit, mit diesem Vertragswerk übernommen. Der gesamte Bereich der inneren Sicherheit wird damit auf europäische Ebene transferiert. Es werden damit Fragen der Beschäftigungspolitik und natürlich auch Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik festgeschrieben.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nun zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kommen. Es ist klar, daß mit dem Vertrag von Amsterdam die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt wird. (Zwischenruf des Abg. Scheibner. ) Natürlich wäre mehr möglich gewesen, Herr Kollege Scheibner, aber es werden Schritte gesetzt, die in die richtige Richtung gehen, Schritte, durch die die Europäische Union in einem dynamischen Prozeß zu einer politischen Entscheidungsfindung in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kommen wird.

Was wird geschaffen? – Das Generalsekretariat des Rates wird zu einem Hohen Vertreter für den Bereich der Außenpolitik aufgewertet. Es wird eine Planungs- und Frühwarneinheit geschaffen, durch die es zu einer sehr engen Verzahnung mit den Institutionen und Einrichtungen der Westeuropäischen Union kommen wird. Im Rahmen des Beschlußfassungsverfahrens wird festgelegt, daß die grundsätzlichen strategischen Entscheidungen im Ministerrat einstimmig zu erfolgen haben, daß es aber bei der Umsetzung im operativen Teil zu Mehrheitsentscheidungen kommen kann. Die Petersberger Aufgaben werden in das Vertragswerk der Europäischen Union integriert, was einen wesentlichen Schritt hin zu einer langfristigen Verschmelzung der Europäischen Union mit der Westeuropäischen Union darstellt, wie es im Vertrag von Maastricht festgelegt wurde.

Ich halte das daher für einen ganz wichtigen Schritt, durch den die Europäische Union in die Lage versetzt wird, den Herausforderungen in sicherheits- und verteidigungspolitischer Hinsicht auf unserem Kontinent gerecht zu werden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite