Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 62

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fassung. Für die Gemeinden ist der Abschluß dieses Übereinkommens eine historische Stunde, weil die Gemeinden damit nicht nur entweder gefragt oder nicht gefragt werden, sondern sie werden zu gleichwertigen Partnern.

Meine Damen und Herren! Ich möchte festhalten, daß ein gut verstandener Föderalismus sich nicht nur nach oben zu orientieren hat, sondern sehr wohl auch nach unten: Die Balance muß gegeben sein. Und das geschieht heute.

Abschließend darf ich aus einer Resolution des Gemeindebundes aus dem Jahre 1962 zitieren. Bereits im Jahre 1962 hatte es geheißen: In der Gemeinde ahnt und begreift das Volk erst den Staat. In der Gemeindefreiheit liegt die beste Erziehung des Gesamtvolkes zur politischen Freiheit. – Dem habe ich als ein Vertreter der Gemeinden eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Österreichische Volkspartei wird dieser Regierungsvorlage gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Kröll zu Wort. 4 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.45

Abgeordneter Hermann Kröll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die bisherige Debatte war wirklich interessant: Man hat einerseits gesehen, wer den Zusammenhang zwischen Gemeinden, Ländern und Bund dargestellt hat und wie dieser dargestellt wurde. Andererseits hat man aber auch klar die Verantwortung derer, die sich dagegen ausgesprochen haben, erkennen können. Aber ein paar Details der Debatte sind wirklich mehr als interessant.

Einerseits verweise ich auf die Ausführungen des steirischen Kollegen Dr. Kräuter. (Abg. Platter: Das war keine gute Wortmeldung!) Weiters gab es eine Anfrage eines SPÖ-Kollegen aus Oberösterreich vom 16. Juni 1998, der wissen wollte, ob der Weiterbestand des Bezirksgerichtes Unterweißenbach, einer Ortschaft mit 3 500 Einwohnern in Oberösterreich, gesichert ist. Dazu kann ich nur sagen: Die Konsultation stimmt damit genau überein! Wir brauchen eine Übereinstimmung und Anbindung aller drei Ebenen: nicht ein Oben, die Mitte oder ein Unten, sondern aller drei Ebenen.

Herr Kollege Kräuter! Der Anwurf unserem Klubobmann gegenüber ist völlig ungerechtfertigt, da es hier um Bürgerrechte geht, um Anliegen von entlegenen Tälern, Talschaften und Regionen im ländlichen Raum, die wenigstens ihr Bezirksgericht nach geltendem Recht erhalten wollen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum unterschreibt der Khol?) Damit erweisen Sie dem steirischen Brauch keinen guten Dienst. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist ein schlechter Beitrag, denn die Steirer, die Oberösterreicher und die Salzburger treten zu Recht dafür ein, daß die Bezirksgerichte weiter bestehen bleiben, besonders auch deswegen, weil in immer mehr Familienangelegenheiten die Bezirksgerichte angerufen werden. (Beifall bei der ÖVP.) Daher bin ich sehr froh, daß Herr Abgeordneter Khol, unser Klubobmann, auch die Stimmen hört, die von den Regionen herangetragen werden. (Abg. Mag. Stadler: Warum unterschreibt der Khol?)

Meine Redezeit ist kurz, daher komme ich zur Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und in der Folge über einen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, der es in Zukunft ermöglichen wird, daß die schon bisher weitgehend gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit weiter vertieft wird. Meine Damen und Herren! Darum geht es!

Am 10. Dezember 1996 wurde die Vereinbarung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Städten via Gemeindebund und Städtebund hinsichtlich eines Konsultationsmechanismus und eines künftigen Stabilitätspakts der Gebietskörperschaften paraphiert. Im Dezember 1997 haben wir als rechtliche Grundlage das Ermächtigungsgesetz beschlossen, und nun werden wir die Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus beschließen. Das ist gut und richtig so!

Die wesentlichen Elemente des Konsultationsmechanismus sind:


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