Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 67

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Wenn es möglich ist, dann wird man diese Alternativen auch tatsächlich wählen. Es ist darüber, glaube ich, eine sachliche Diskussion zu führen, möglichst ohne Emotionen.

Herr Kollege Krüger! Ich rufe Sie daher in diesem Sinne auf, von derartigen Argumenten, wie Sie sie im Zusammenhang mit den Bezirksgerichten hier verwendet haben, Abstand zu nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Schaffenrath. )

13.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Herr Berichterstatter Dr. König hat um das Schlußwort gebeten. – Bitte, Herr Berichterstatter.

Berichterstatter Dkfm. DDr. Friedrich König (Schlußwort): Herr Präsident! Hohes Haus! Im Hinblick auf die Debatte in diesem Hohen Haus möchte ich als Berichterstatter des Verfassungsausschusses aus dem Bericht folgenden Passus zitieren:

"Ausgangspunkt der Überlegungen war, daß die Autonomie der Gesetzgebung aufrecht bleiben muß und daß der Vollziehung in den vorgesehenen Konsultationsgremien nur Empfehlungsbefugnisse eingeräumt werden können. Durch den Konsultationsmechanismus soll daher keine Möglichkeit zur Verhinderung eines Gesetzesvorhabens geschaffen werden." – Dieser Passus des Berichtes ist in der Gesetzesvorlage im Artikel 1, wonach die Gesetzgebung vom Konsultationsverfahren nicht erfaßt ist, vollinhaltlich gedeckt. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, jeweils ihren Platz einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluß der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz, deren Artikel 1 Abs. 3, Artikel 4 Abs. 3 sowie Artikel 6 verfassungsändernd sind, in 1210 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die soeben erwähnten verfassungsändernden Bestimmungen stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl von Abgeordneten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die diesem Vertrag die Genehmigung erteilen wollen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Ausdrücklich stelle ich auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1184 der Beilagen): Bundes-Seniorengesetz (1257 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erstredner für diese Debatte ist Herr Abgeordneter Dr. Graf gemeldet. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.09

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zu der Beschlußfassung betreffend das Bundes-Seniorengesetz, das ja schon in seinem Titel etwas irreführend ist, da ja darin angeführt wird, daß die Anliegen der älteren Generation gefördert werden sollen. Dieses Gesetz wurde im Ausschuß


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