Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 75

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gewordene Beiratsmitglieder abberufen. Irgendein Gutachter wird sich finden – und wenn es Dr. Gross ist! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Dr. Petrovic. )

13.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.38

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Kier! Sie haben die Frage gestellt: Welche Botschaft soll dieses Gesetz den älteren Menschen übermitteln? Ich darf Ihnen die Antwort darauf geben: daß sie gleichberechtigte, wertvolle und voll anerkannte Mitglieder unserer Gesellschaft sind. Das ist die Botschaft! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Kier: Sind sie das jetzt nicht? – Abg. Hans Helmut Moser: Brauchen wir dazu ein Gesetz?)

Auch wenn Kollege Kier seine gesamte Spitzfindigkeit aufgewendet hat, um dieses Gesetz madig zu machen, sind seine Argumente mehr als schwach. Ich werde Ihnen das beweisen!

Zunächst einmal zur Zahl 20 000: Wenn man von 2 Millionen Senioren in Österreich ausgeht, dann sind 20 000 1 Prozent, und das ist keine hohe, sondern eine sehr niedrige Hürde, viel niedriger, als sie bei politischen Wahlen mit 4 Prozent gegeben ist. – Erstens. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens: Kollege Kier hat hier von Apparateförderung gesprochen. Wenn man Seniorenorganisationen als Parteiapparate betrachtet (Abg. Dr. Kier: Als Vorfeldorganisationen!), dann ist seine Argumentation verständlich. Seniorenorganisationen sind aber selbst entstandene, ehrenamtliche Serviceeinrichtungen und keinesfalls mit einem Parteiapparat zu vergleichen! Auch in diesem Fall geht sein Argument daneben. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn hier festgestellt wird, der Dachverband solle die Agenden des Bundeskanzleramtes übernehmen, dann muß ich sagen: Wir vertreten die Selbstverwaltung, wir sagen ja dazu. Daher stimmen wir auch dieser Bestimmung zu!

Insgesamt gesehen ist der heutige Beschluß über das Bundes-Seniorengesetz ein wichtiger Meilenstein in der österreichischen Seniorenpolitik. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. ) Erstmals erhalten, Herr Kollege Graf, die österreichischen Senioren damit eine Interessenvertretung und ein Mitspracherecht auf gesetzlicher Basis. Das hatten sie bis heute noch nicht, und das entspricht auch der demographischen Entwicklung. Denn heute gibt es dreimal so viele über 60jährige als noch vor hundert Jahren, und der Anteil der über 80jährigen ist heute 20 Mal so hoch wie vor 100 Jahren.

Man muß auch feststellen, daß die Gruppe der Älteren in sich altert. Im Jahre 1955 waren 28 000 Personen in Österreich über 85 Jahre alt, im Jahre 1998 sind es 147 000 Personen, und im Jahre 2050 werden es wahrscheinlich 424 000 Personen sein. Und wenn es stimmt, was uns die Genforscher prognostizieren, dann ist in Zukunft mit einer Lebenserwartung zu rechnen, die um die 100 bis 150 Jahre liegt, und das eröffnet neue Perspektiven. Es verändert sich also auch die gesellschaftliche Realität von Tag zu Tag, und darauf muß der Gesetzgeber Rücksicht nehmen.

In Österreich leben 1,758 Millionen Menschen, auf die der Seniorenbegriff dieses Gesetzes zutrifft. Daß wir im Gesetz eine Unterscheidung zwischen Frauen und Männern vorgenommen haben, entspricht dem geltenden österreichischen Pensionsrecht. Daher stehen wir auch dazu.

Man muß auch bedenken, daß die Gruppe der Senioren heute schon ein Drittel der Wahlberechtigten in unserer Republik ausmacht und insgesamt über eine Kaufkraft von 250 Milliarden Schilling pro Jahr verfügt. Es geht also darum, daß man den Menschen, die in einem höheren Lebensalter sind, eine entsprechende Teilhabe und Mitsprache an den gesellschaftlichen und politischen Entscheidungen einräumt. Es geht auch um den Generationenvertrag, denn die Hilfe im Alter muß für uns eine zuverlässige und erwartbare Leistung der Politik bleiben.


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