Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 147

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des Aufenthaltes in Birmingham leisten, und ich hoffe, daß Sie das auch tun werden. Ich vertraue ganz einfach auf Sie! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordnete Grabner. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

18.27

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich werde mich selbstverständlich auch mit der Novelle zum Glücksspielgesetz beschäftigen. Eine Zeitung hat gestern geschrieben: Die besondere Sportförderung des Bundes wurde angehoben. Der Grund dafür ist eine Änderung des Glücksspielgesetzes. Dadurch haben sich die Mittel von 400 auf 420 Millionen Schilling erhöht. Angesichts der aktuellen Entwicklung bei den Lotterien, an deren Umsatz diese Sportförderung gekoppelt ist, rechnet man 1999 sogar mit 440 Millionen Schilling. Es scheint also ein Glücksgriff gewesen zu sein, diese Koppelung vorzunehmen, statt der bisherigen Erhöhung, die an den Index gebunden war.

Meine Damen und Herren! Ich darf im Namen des Sportes herzlichst danke schön sagen. Dafür, daß 420 Millionen Schilling für das heurige Jahr sicher sind – wir werden dem Entschließungsantrag nicht zustimmen, weil er gar nicht notwendig ist –, möchte ich mich vor allem beim Präsidenten der BSO, unserem Freund Löschnak, herzlichst bedanken! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Er war es, der unermüdlich dafür gekämpft hat. Weiters möchte ich auch Staatssekretär Dr. Wittmann danke schön sagen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Feurstein: Ruttenstorfer ist jetzt aber hier der Staatssekretär!)

Herr Kollege Grollitsch! Ich war beim ersten Spiel der Fußballweltmeisterschaft und habe mit Vertretern vieler Länder Kontakt gehabt: Überall in Europa bekommt der Sport das Geld von den Lotterien. Eines der besten Gesetze in diesem Zusammenhang ist das österreichische Gesetz. Daher muß ich vermuten, daß Sie sich das nicht ganz genau angeschaut haben. Den Grund dafür sage ich gleich dazu. Diese Gesetzesnovelle sagt aus, daß für das heurige Jahr mindestens 380 Millionen, tatsächlich aber 420 Millionen Schilling bereitstehen – und das aufgrund des Umsatzes der Lotterien von 1997. Dieser steht schon fest, er betrug 16,4 Milliarden Schilling. Das heißt, die 420 Millionen Schilling, die wir heute beschließen, sind dem österreichischen Sport sicher. Das ist ein wichtiger Bestandteil. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Entwicklung von Jänner bis Mai des heurigen Jahres hat gezeigt, daß der Sport auch die besagten 440 Millionen Schilling für das nächste Jahr bekommen wird. Das heißt, daß das wesentlich besser ist als die Valorisierung, die es bis jetzt gab. Es stimmt schon: Dieses Gesetz war, als es im Jahre 1986 beschlossen wurde, eines der besten – trotz Valorisierung! Diese wurde aber aufgrund des Sparpaketes zwei Jahre lang ausgesetzt. Heuer hätten wir daher, wenn die BSO und deren Präsident nicht so aktiv gewesen wären, nicht diesen Betrag bekommen, sondern es wäre bei 400 Millionen Schilling geblieben. Daher sage ich allen, die daran mitgewirkt haben, herzlichsten Dank.

Wir haben heute schon sehr viel von der Entwicklung des Sports gehört. Ich darf sagen, daß seit dem Jahre 1949 7,6 Milliarden Schilling für den Sport zur Verfügung gestellt wurden, davon alleine 2,6 Milliarden Schilling für den österreichischen Fußball – zu Beginn gehörte das Geld aus den Totogewinnen eigentlich dem Fußball.

Für Sport gibt es immer zuwenig Geld – das sage ich gleich dazu –, daher bleibt meiner Meinung nach der Wermutstropfen, daß diese Regelung nur für zwei Jahre gilt. Ein weiterer Wermutstropfen ist, daß eine Deckelung nach oben, und zwar bei 440 Millionen Schilling, eingezogen wurde.

Noch einmal: Ich sage auch im Namen des ASKÖ herzlichsten Dank! Der Sport in Österreich ist mit dieser Gesetzesnovelle mehr als zufrieden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


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