Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 83

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sendungen, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen können, durch die Wahl der Sendezeit dafür zu sorgen, daß diese Sendungen von Minderjährigen üblicherweise nicht wahrgenommen werden. Die neue Fernsehrichtlinie, die bis Ende dieses Jahres in das nationale Recht umgesetzt wird, sieht außerdem eine besondere Kennzeichnungspflicht derartiger Sendungen vor.

Die gleichen Regelungen gelten auch für private Fernsehveranstalter. (Abg. Dr. Krüger: Gibt es seit ’89!) Aus der ständigen Spruchpraxis der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes zeigt sich, daß gerade diese Bestimmungen von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit großer Sorgfalt überwacht werden. (Abg. Dr. Krüger: Sie haben alles verschlafen!)

Das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz sieht neben der Überwachung durch die entsprechende Aufsichtsbehörde Verwaltungsstrafen für Rundfunkveranstalter vor, die gegen diese Gebote verstoßen. (Abg. Dr. Povysil: Sie erzählen Märchen!)

Zum Bereich des Internets erinnere ich daran, daß die Problematik um die Nutzung der neuen Dienste nur international geregelt werden kann. Dort, wo ein Tatbestand auf österreichischem Boden gesetzt wird, weiß ich, daß die österreichischen Sicherheits- und Justizbehörden alles tun, um diesen Vorgängen Einhalt zu gebieten. (Abg. Dr. Salzl: Sie haben derartige Vereine gefördert!)

Meine Damen und Herren! Repressive beziehungsweise strafrechtliche Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung des Kindesmißbrauchs, und wir müssen hier die notwendigen Änderungen herbeiführen. (Abg. Dr. Krüger: Frau Fekter bringt leider nichts weiter!) Ich warne jedoch davor, in derartigen Maßnahmen das einzige und ausreichende Mittel zur effektiven Mißbrauchsbekämpfung zu sehen. Wir müssen als verantwortungsbewußte Bürger in dieser Gesellschaft darauf achten, daß insbesondere das Dunkelfeld des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in der Familie, im sozialen Nahraum und in bestimmten Autoritätsverhältnissen aufgehellt wird. Dazu bedarf es weiterer Aufklärungsmaßnahmen. Es bedarf neben strengen Strafen der Unterstützung und Betreuung der Opfer.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe gerade ausgeführt, aus welchen Gründen sich dieses Thema sicherlich nicht für parteipolitische Polemik und schon gar nicht für verleumderische Unterstellungen eignet. (Abg. Dr. Krüger: Ein Diskussionsverbot ist erlassen worden!)

Zur angeblichen Förderung von Pornographie durch die Kunstförderung lassen Sie mich folgendes sagen: Grundsätzlich ist die Unterstellung, daß durch die Bundesregierung Pornographie oder Gewalttätiges besonders gefördert wird, aufs äußerste zurückzuweisen. Ich verwahre mich gegen derartige Unterstellungen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Krüger: Die Förderung ist zurückzuweisen!)

Meine Damen und Herren! Es ist nahezu lächerlich, der Bundesregierung zu unterstellen, daß eine Förderung der Pornographie stattfindet. (Abg. Dr. Salzl: Das ist nicht lächerlich, sondern das ist ein Faktum!) Ich verwahre mich aufs ausdrücklichste dagegen! Ich habe auch Familie und würde mich keinem anderen Abgeordneten gegenüber für derartige Unterstellungen hergeben. Sie sollten Ihre Ausdrucksmittel wirklich gezielter wählen, denn ich glaube, daß mit Unterstellungen diesem Thema sicherlich nicht gedient ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haider: Es ist nicht Ihre Aufgabe, Zensuren zu verteilen! Sie haben zu antworten!)

Ich möchte aber auch ausdrücklich festhalten, daß die Zeiten zum Glück vorbei sind, in denen der Staat festgelegt hat, was Kunst ist und was nicht Kunst ist. (Abg. Mag. Stadler: Sie werden heute noch staunen! Das ist noch harmlos! Ziehen Sie sich warm an! Sie werden heute noch einiges erleben!) Ich darf nur an einige Fälle in der Kunstgeschichte erinnern. Der Ihnen wohl bekannteste und auch in unmittelbarer Nähe mit einer Ausstellung bedachte ist Egon Schiele. (Abg. Dr. Krüger: Das hat sich Schiele nicht verdient!) Ich glaube, daß wir sehr gut beraten sind, wenn wir uns bei der Beurteilung von Kunst auf das Urteil von Fachleuten verlassen und nicht hier auf Zuruf den staatlichen Eingriff erwarten.


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