Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 154

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freiheitliche Haltung bestätigt: Die Freiheitlichen stimmen gegen die notwendige Änderung der Gewerbeordnung und damit auch gegen die Feuerwehren, und sie bringen gleichzeitig den Antrag auf Wegfall der Getränkesteuer ein, um den Gemeinden die letzte Finanzierungsbasis zu nehmen, die sie auch wieder brauchen, um den Feuerwehren zumindest teilweise helfen zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesänderung wird rechtlich endgültig klargestellt, was in unserem Land seit Jahren, ja Jahrzehnten Praxis ist. Als aktiver Feuerwehrmann freue ich mich darüber, daß endlich jene Veranstaltungen, die dem Zweck dienen, Einrichtungen mitfinanzieren zu können, damit man Geräte für den Katastrophenhilfsdienst, Geräte für die Bergung Verletzter und andere notwendige Dinge anschaffen kann, in Zukunft ohne behördliche Verfolgung stattfinden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Es ist ja fast nicht zu glauben, daß es immer noch Menschen gibt, die soviel Idealismus und Einsatzfreude zeigen, die Urlaubstage opfern und Schulungen machen, um der Gesellschaft bei Schwierigkeiten, bei der Bergung von Verletzten, bei Unwetterkatastrophen, bei Bränden und anderen dringenden Hilfsdiensten zur Verfügung zu stehen. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist daher notwendig, auch von dieser Stelle aus den Einsatzkräften der Feuerwehr, der Bergrettung, der Wasserrettung und anderer Bereiche für die Tausenden Stunden an Arbeit zum Wohle der Gesellschaft einmal Danke zu sagen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie beim Liberalen Forum.)

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die Gemeinden einen ausreichend großen finanziellen Spielraum hätten, um all diese Notwendigkeiten sozusagen aus dem Stand heraus finanzieren zu können. Das ist aber nicht möglich, vor allem für die kleineren ländlichen Gemeinden, weil die Finanzkraft nicht gegeben ist. Dann gäbe es viele derartiger notwendiger Einrichtungen nicht. In dieser Hinsicht wäre Österreich ein armes Land. Ich bin jedoch überzeugt davon, Herr Kollege Haigermoser, daß die Wirtschaft insgesamt, der Fremdenverkehr und letztlich auch die Gastronomie in Summe profitieren werden, wenn es in jeder Gemeinde ein vielfältiges Vereinsleben geben kann und gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Die wirtschaftliche Lage eines guten Gasthauses hängt nicht davon ab, ob es ein Zeltfest mehr oder weniger gibt, meine Damen und Herren, sondern es ist vielmehr die Frage, ob es in einer Gemeinde ein vernünftiges Miteinander zwischen den Einrichtungen der Öffentlichkeit, den Sportvereinen, den Feuerwehren, der Musikkapelle, den Gastwirten und der Gemeinde selbst gibt.

Ich bringe nur ein kleines Beispiel dafür – ich habe mir die Fakten und Daten geben lassen –: Meine Musikkapelle hat im Vorjahr 54 000 S für Gasthausrechnungen ausgegeben, damit bei den vielfältigsten Ausrückungen manchmal eine Jause oder ein Mittagessen mit einem Getränk für die Mitglieder finanzierbar ist. Der Kassier hat mir heute folgendes bestätigt: Gäbe es nicht die Möglichkeit, alle zwei Jahre – alle zwei Jahre, bitte! – ein derartiges Zeltfest zu veranstalten, könnte die Musikvereinskasse diese Ausgaben nicht leisten. – Und letztlich profitiert auch der Gastwirt davon, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Folgendes ist auch noch klar zu sagen: Mit diesem Gesetzesbeschluß werden Zeltfestveranstalter, aber auch Gastwirte geschützt. Im Klartext: Bisher gab es sogenannte Alibi-Standortverlegungen. Das fällt in Hinkunft weg. Es wurde klargestellt, daß der Veranstalter auf eigene Rechnung und Gefahr – auf eigene Rechnung und Gefahr! – unter Beachtung der wasserrechtlichen, der hygienerechtlichen, der abfallrechtlichen und sonstiger Bestimmungen ein Dreitagesfest pro Jahr veranstalten darf – ohne Bürokratie, ohne Wirt. In vielen Fällen wird auch die Zusammenarbeit mit einem Wirt möglich sein. Falls diese nicht möglich ist, so obliegt das Ganze ausschließlich dem Veranstalter.

Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß ich dabei mithelfen konnte – zusammen mit Herrn Kollegen Nowotny –, daß im Jahre 1993 die steuerliche Regelung für die Körperschaften öffentlichen Rechts erlassen wurde. Im selben Jahr war es möglich, zusammen mit Herrn Kollegen Neuwirth von der SPÖ, der leider nicht mehr Abgeordneter hier im Hohen Hause ist,


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