Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 172

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Abgeordneter Zweytick. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.33

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Lieber Kollege Salzl! Soweit ich mich erinnern kann, war eine der absolut wichtigsten Maßnahmen nach dem Weinskandal 1985 die Einführung der Banderole zur Mengenkontrolle, denn Hauptverursacher waren jene Großbetriebe, die künstlichen Wein erzeugten. Zum Schutze kleiner und mittlerer Betriebe war das einfach notwendig, um das Image des österreichischen Weines zu sichern, zu halten und auszubauen. (Abg. Wabl geht zum Rednerpult, nimmt eine Weinflasche, die der Redner darauf abgestellt hat, an sich und geht in Richtung Ausgang. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Schwarzenberger: Wabl klaut!)

Das war die erste wichtige Maßnahme, die der Gesetzgeber gesetzt beziehungsweise beschlossen hat. Ich meine, daß man das fairerweise eingestehen muß, zumal die Weinwirtschaft in Österreich gerade dadurch wieder einen Aufschwung erlebt hat. Seit dem Jahre 1985 sind Qualität und Image der österreichischen Weine wieder weltweit anerkannt.

Ich möchte dir folgendes sagen, lieber Kollege: Ein österreichischer Journalist hat im Jahre 1985 einen hochrangigen Politiker in Frankreich gefragt: Was sagen Sie zum österreichischen Weinskandal? – Daraufhin hat der Politiker hämisch gesagt: Ach so, Österreich hat auch Wein?

Auf all diese Aussagen hat die Bundesregierung schon 1985 und dann 1986 mit einem sehr strengen Gesetz reagiert. Heute sind wir soweit, daß wir nicht nur in Frankreich, sondern auch weltweit Preise verliehen bekommen. Das gute Image der österreichischen Weine ist wiederhergestellt, und unsere Weine sind mittlerweile sehr berühmt. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Mag. Peter. )

Nun eine kurze Bemerkung zum Vorschlag der Freiheitlichen: Ich kann es mir nicht vorstellen, daß das, was Sie vorschlagen, sinnvoll wäre, ja ich meine, daß es sogar sehr gefährlich wäre, das umzusetzen, was Sie hier beantragen. (Zwischenruf der Abg. Aumayr. ) Liebe Frau Aumayr! Ich glaube, daß du da nicht viel mitreden kannst.

Jetzt komme ich zu dem Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985 geändert wird. Mit dem vorliegenden Bundesgesetz tritt eine weitere wichtige Ausbaumaßnahme zur Sicherung der Qualität des österreichischen Weines in Kraft. Schwerwiegende Tatbestände – wie gesundheitsschädlicher Wein, Wein, bei welchen unzulässige önologische Verfahren angewendet wurden, und Wein, der gewässert worden ist – werden vom bestehenden EU-Recht erfaßt.

Das heißt, daß diese Überschreitungen jetzt auch strafgerichtlich zu ahnden sein werden, und das führt zu weiteren, verschärften Strafen. Es ist an der Zeit, daß man das endlich novelliert. Wenn die Strafen schärfer werden, wird sicherlich auch die Gefahr eines neuen Weinskandals wirkungsvoller unterbunden werden können. Kleinere Vergehen werden weiterhin als Verwaltungsübertretungen von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu 100 000 S geahndet werden.

Man muß sagen, daß dies eigentlich den Wünschen der Konsumenten und ebenso jenen der Produzenten, aber auch jenen der Weinwirtschaft entspricht. Es wurde bereits massiv gefordert, die Strafen für Fälle, in welchen Wein gewässert wird, deutlich zu verschärfen, um die Gefahr eines neuerlichen Skandals in unserer Weinwirtschaft abzuwehren. Die Folgen eines zweiten derartigen Weinskandals würden in die Höhe von zighundert Millionen Schilling gehen und könnten mit nichts mehr, auch nicht mit einem darauf folgenden schärferen Weingesetz, gutzumachen sein, um die Rehabilitierung zu erreichen. Ein zweiter solcher Skandal unserer Weinwirtschaft wären einfach fatal.

Wir haben das erlebt und wissen, wovon wir sprechen. Daher ist diese Angleichung an EU-Recht richtig. Sie erfolgt nicht nur im Interesse der Produzenten, sondern auch im Interesse der Konsumenten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Müller. )


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