Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 209

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Meine Damen und Herren! Diese Novelle mag manche Verbesserungen bringen, und sie soll angeblich auch 500 Millionen Schilling mehr kosten. Anlaß zur Selbstbeweihräucherung besteht aber nicht! Denn wir sollten nicht vergessen, daß durch Kürzungen in den vergangenen beiden Jahren rund 1,5 Milliarden Schilling eingespart wurden. Ich nenne als Beispiel nur die ausbleibende Valorisierung, die Kürzungen der Stufe 1 oder die Kürzung des Taschengeldes bei stationärem Aufenthalt.

Ich meine, daß wir in Solidarität mit den leider noch immer diskriminierten Menschen, zu denen neben anderen auch die Behinderten gehören, diese Diskriminierungen endlich ausräumen sollten! In diesem Entwurf sind derartige Bemühungen aber leider noch nicht feststellbar, weshalb wir der vorliegenden Gesetzesnovelle nicht unsere Zustimmung geben werden. (Beifall beim Liberalen Forum.)

0.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. Wie soll ich die Uhr einstellen? – 2 Minuten. – Bitte.

0.06

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Evaluierung des Bundespflegegeldgesetzes haben gezeigt, daß eine Anpassung erforderlich ist. Ziel ist es nun, ein noch umfassenderes Pflegevorsorgesystem und eine Verbesserung der Situation der pflegebedürftigen Menschen zu erreichen. Ich spreche bewußt von einer Verbesserung der Situation der pflegebedürftigen Menschen, denn Österreich kann auf dieses System stolz sein! Wenn ich bedenke, daß die Sozialversicherung und der Bund 1996 insgesamt 8,2 Milliarden Schilling dafür ausgegeben haben, dann meine ich, daß Kollegin Partik-Pablé mit ihren Negativanmerkungen nicht auf dem richtigen Weg ist! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diese Vorlage bringt auch eine massive Verbesserung für Pflegebedürftige. So können zirka 16 000 Personen in der Pflegestufe 4 mit einer Erhöhung von über 3 000 S rechnen. Ich denke, auch das soll erwähnt werden! Daraus wird sich ein Mehrbedarf seitens des Bundes zum Beispiel nur im Jahr 1999 von rund 470 Millionen Schilling ergeben. Diese Leistung für die betroffene Menschengruppe sollte man positiv sehen!

Abschließend möchte ich noch bemerken: Derzeit werden rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen im Familienverband gepflegt, und zwar zu 79 Prozent durch Frauen und nur zu 20,3 Prozent durch Männer. Die Weiterversicherung, die mit Wirksamkeit 1. Jänner 1998 in Kraft getreten ist, ist ein wichtiger Schritt. Ich wünsche mir, daß diesbezüglich auch eine Bewertung und Aufnahme in das BIP vorgenommen wird. Außerdem möchte ich im Namen der ÖVP sagen, daß die Vorlage sehr, sehr gut vorbereitet wurde. Dafür danke ich der Sektion, und ich hoffe, daß alle zustimmen werden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

0.09

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Reitsamer! Ihre Argumentation ist wirklich abenteuerlich, wenn Sie sagen, daß die Länder das Taschengeld gekürzt haben. Sie haben das Taschengeld gekürzt, und zwar mit dem letzten Gesetz, aber nicht die Länder! Die Länder könnten das Taschengeld gesetzlich gar nicht kürzen, denn es handelt sich um ein Bundesgesetz. Und für die Kürzung des Taschengeldes sind nicht die Länder verantwortlich, sondern der Bund – und auch Sie, Frau Reitsamer! Das jetzt auf die Länder abzuschieben, ist wirklich eine abenteuerliche Argumentation. (Abg. Reitsamer: Sie haben nichts verstanden!)

Es ist schon nach Mitternacht, da kann man vielleicht gewisse Dinge vergessen. Aber daß Sie so vergeßlich sind, traue ich Ihnen nicht zu, sondern Sie wollen das einfach verstecken und sich irgend jemanden suchen, dem Sie die Schuld in die Schuhe schieben können. Die Schuld liegt


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