Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 27

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mentfunktionen innerhalb dieser Universitäten sein sollen. Wir haben daher auch die Funktion des Rektors für weitere Gruppen des sogenannten Mittelbaus geöffnet.

Zur Frage, die in den Ausführungen des Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses, aber auch anderer Redner relativ breiten Raum eingenommen hat, welche vorbereitenden Diskussionen der heutigen Konzeption, vor allem dem Organisationsrecht vorangegangen sind, lassen Sie mich folgendes grundsätzlich sagen: Wir haben unter sehr, sehr engagierter Arbeit der Beamtinnen und Beamten meines Hauses zwei Begutachtungsverfahren durchgeführt. Wir haben dabei versucht, möglichst große Übereinstimmung vor allem mit den Betroffenen selbst zu erzielen. Aber – und ich gebe auch das zu bedenken – natürlich war der vorliegende Gesetzentwurf, bevor er das Parlament erreicht hat und auch noch danach, Grundlage von Verhandlungen und Gesprächen mit der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Sektion der Hochschullehrer. Ich denke, daß es auch gut war, daß wir das getan haben. Es geht dabei nicht nur um das Organisationsrecht, sondern in weiterer Konsequenz auch um das Dienstrecht der Betroffenen. Ich bekenne mich dazu, daß die Gewerkschaften in Österreich die Vertretung der Arbeitnehmer sind – auch im öffentlichen Dienst. Daher haben wir mit ihren Vertretern zu verhandeln. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In diesen Verhandlungen ist es notwendig, Kompromisse zu schließen. Lassen Sie mich zumindest ein Wort auch dazu sagen – ich wundere mich darüber, daß das heute in den Reden hier anders gesehen wurde –: Die parlamentarische Demokratie, die Demokratie insgesamt, lebt davon, daß versucht wird, gemeinsam Lösungen zu finden. Gemeinsame Lösungen setzen voraus, daß man bereit und in der Lage ist, Kompromisse zu schließen. Natürlich sind Kompromisse nicht das Wunschergebnis, das sich der einzelne vorgestellt hat. Man hat eine eigene Vorstellung, wie Dinge geregelt sein sollten, wenn man sie selbst und allein regeln könnte. Aber ich bekenne mich in vollem Umfang dazu, daß wir, wenn wir eine gemeinsame Grundlage finden wollen, ja müssen, auch Kompromisse zu schließen haben. Diese dürfen freilich die Sache selbst nicht zerstören.

Das, was wir in Sachen Organisationsrecht heute vorgeschlagen haben, ist die fakultative Einrichtung von Fakultäten auch an den Universitäten der Künste. Deswegen ist ja dieser Begriff kreiert worden. Es zwingt uns niemand dazu – außer die Einsicht –, so etwas zu tun. Solange diese Einsicht nicht vorliegt, werden wir es nicht tun. Und wenn sie vorliegt, dann – das verspreche ich Ihnen – werden wir es tun. Ich denke, wir sollten schon auch ein Mindestmaß an Achtung vor dieser Art des Umgangs mit anderen Auffassungen haben.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ein Letztes zur Frage der Donau-Universität Krems sagen. Ich möchte nicht über die Entstehungsgeschichte der Donau-Universität sprechen, allerdings über die Perspektiven und über die Erfahrungen, die wir mit der lebenden Donau-Universität gemacht haben. Die Donau-Universität ist ein besonderes Instrument universitärer Bildungsarbeit: eine Universität, die sich bisher ausschließlich auf den Bereich der Fortbildung konzentriert hat. Ich denke, daß niemand im Hohen Hause bestreiten wird, daß das Angebot einer qualifizierten Fortbildung – sei es nach einer sekundären, sei es nach einer post-sekundären Ausbildung – zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß die ausschließliche Konzentration auf die Grundausbildung falsch ist. Je mehr und dynamischer sich die Welt verändert, desto notwendiger ist es, begleitende Fortbildungsangebote zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Donau-Universität ist als Fortbildungs-Universität eingerichtet worden, aber – das ist richtig – sie hat bei den anderen, bei den sogenannten großen oder Grundausbildungs-Universitäten gewisse Akzeptanzprobleme. Ich denke, daß es wert ist, dieser Frage etwas näher nachzugehen und zu fragen, was die Gründe dafür sind. Dieselben Universitäten, die nicht wirklich bereit waren, mit der Donau-Universität zu kooperieren, waren aber gegebenenfalls sehr wohl bereit, Teile ihrer Lehrenden für die Donau-Universität einzusetzen. Anders gesagt: Dieselben Menschen waren bereit, sich als Lehrende an der Donau-Universität zu engagieren, aber gegebenenfalls auch als Kritiker zu fungieren.


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