Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 83

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Handies ohne Freisprecheinrichtung ist sehr gefährlich, da gleichzeitig telefoniert und mit dem Auto gefahren wird. Es gibt inzwischen jede Menge Angebote von Freisprecheinrichtungen in der Preisklasse von 500 S bis 5 000 S. Die Autofahrer wissen aber derzeit nicht, ob Freisprecheinrichtung gleich Freisprecheinrichtung ist. Ein Modell um 500 S muß nicht unbedingt der Verkehrssicherheit dienen. Es muß aber auch nicht sein, daß nur ein Modell, das 2 000 S, 3 000 S kostet, das richtige ist.

Herr Minister! Es ist ganz wichtig, auf dem Verordnungsweg Richtlinien dahin gehend herauszugeben, wie eine Freisprecheinrichtung ausgestattet sein muß und vor allem wo sie im PKW ganz konkret befestigt sein muß. Derzeit ist es so, daß das jeder irgendwie nach seinem Dafürhalten löst – in der Hoffnung, daß es bei Inkrafttreten dieses Gesetzes schon in Ordnung sein wird, wie er die Freisprecheinrichtung in seinem Auto montiert hat. Aber niemand weiß tatsächlich, wie es sein sollte. Um die Konsumenten und auch die Händler nicht zu verunsichern, welches Modell oder welche Modelle tatsächlich jene sind, die in PKWs eingebaut werden können, muß es Richtlinien geben. Sie sollten das sehr bald wissen, um ihnen Zeit zu geben, das Modell mit den für den jeweiligen PKW richtigen Voraussetzungen installieren zu können.

In diesem halben Jahr sollte die Möglichkeit bestehen, daß sich jeder Konsument, der ein Handy hat und Auto fährt, entsprechend ausrüsten kann. Diese Verordnung sind Sie uns noch schuldig. Aber ich gehe davon aus, daß Sie sehr bald in dieser Richtung aktiv werden und einen entsprechenden Text vorlegen werden, um die Kunden besser zu informieren. – Das ist das eine.

Herr Minister! Das zweite: Es geht seit Monaten – nicht nur österreichweit, sondern ganz speziell in Steyr – immer wieder um die Problematik des Aufstellens der Sendeanlagen für Mobiltelefone. In Steyr ist es konkret so, daß mitten in Siedlungsgebieten Sendemasten gebaut werden. Die Anrainer wehren sich dagegen, und zwar mit gutem Recht, weil sie Angst haben, daß sich die Strahlung dieser Anlagen auf ihre Gesundheit negativ auswirken könnte.

Es gibt nicht eine einzige konkrete Studie, die glaubhaft machen könnte, daß langfristig keine Gesundheitsgefährdung besteht. Denn jene Studien, die bis jetzt auf dem Markt sind, sind großteils von den Betreibern dieser Stationen finanziert oder organisiert, es gibt aber keine unabhängige Studie. Eine solche brauchen wir in Österreich ganz dringend, um die Ängste der Bürgerinnen und Bürger in diese Richtung abbauen zu können.

Herr Minister! Es wäre, so glaube ich, auch im Interesse der Lizenznehmer, wenn die Finanzierung der Studie aufgeteilt werden würde – und zwar 50 Prozent aus den Lizenzeinnahmen des Bundes und 50 Prozent von seiten der Mobillizenznehmer –, um für Österreich eine umfassende Studie zu erstellen und um die Ängste der Bevölkerung auszuräumen.

Herr Minister! Es ist nicht der richtige Weg und bringt auch keinen Frieden in bezug auf die Sendeanlagen, wenn Sie das Aufstellen der Sender ganz einfach an die Gemeinden übergeben. So ist es ohne Bürgerbeteiligung möglich, daß Anlagen dort aufgestellt werden, wo man eben glaubt hat, diese seien notwendig. Diesbezüglich muß in den nächsten Jahren im Interesse der Bürger und im Interesse der Aufklärung sicher einiges geschehen. Vor allem muß eines passieren: Es dürfen keine Sender mehr in Wohngebieten aufgestellt werden, solange nicht sichergestellt ist, daß es tatsächlich keine Gesundheitsgefährdung gibt.

Ich glaube, das sicherzustellen, wird sicher sehr schwierig sein, weil es noch keine Langzeiterfahrungen gibt. Deshalb wäre es sinnvoll und notwendig, daß der Bund in einem eigenen Gesetz eine Versicherung anbietet, wonach Bürgerinnen und Bürgern eventuelle gesundheitliche Schäden aufgrund dieser Anlagen abgegolten werden. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen durch diese Strahlungen nicht krank werden, aber wenn sie krank werden sollten, dürfen sie nicht vor dem Problem stehen, auch keinen Schadenersatzanspruch zu haben.

Im Interesse der Bürger müßte diese Möglichkeit für alle Beteiligten geschaffen werden, und das kann nur im Interesse einerseits des Bundes und andererseits der Betreiber dieser Anlagen sein. Ich bin guter Dinge, daß Sie dieses Problem sehr bald lösen werden, die Anliegen der


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