Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 85

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10. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1283 der Beilagen): Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 und

über den Antrag 301/A der Abgeordneten Wolfgang Großruck und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert wird (1320 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1089 der Beilagen): Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit samt Vorbehalten und Erklärungen der Republik Österreich (1319 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 310/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert wird (1316 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 627/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. Nr. 311, geändert wird (1317 der Beilagen

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 638/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend eine Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (Staatsbürgerschaftsnovelle 1998) (1318 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen jetzt zu den Punkten 10 bis 14 der Tagesordnung.

Die Debatte wird unter einem durchgeführt.

Berichterstatter Abgeordneter Dietachmayr wünscht das Wort. – Bitte sehr.

Berichterstatter Helmut Dietachmayr: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich berichte in Ergänzung des schriftlichen Berichtes über den Punkt 11 der Tagesordnung: Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit samt Vorbehalten und Erklärungen der Republik Österreich in 1089 der Beilagen.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat in seiner Sitzung am 30. Juni 1998 beschlossen, daß der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist. Diesem Erfüllungsvorbehalt – das möchte ich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich festhalten – wird durch die bei der Vertragsunterzeichnung eingelegten Vorbehalte und durch die Beschlußfassung der unter einem verhandelten Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 in 1320 der Beilagen Rechnung getragen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Wolfgang Jung. – Bitte.


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