Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 158

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konnte. (Abg. Haigermoser: Dabei war ich Geburtshelfer, Brix! Vergiß das nicht! Da haben wir noch mit euch regiert!)  – Ich war nur Geburtshelfer bei meinem Buben. Das war mir viel mehr wert, das war wirklich etwas Schönes! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Das war nicht sehr gut!)

Aber da ich damals – und ich stehe auch heute noch dazu – der Meinung war, daß das Umweltbundesamt in dieser Form das beste war, das es gegeben hat, glaube ich, daß es uns allen, die damit beteiligt waren, unter den gegebenen Umständen gelungen ist, ein Gesetz zu schaffen, das es diesem Amt wieder ermöglicht, eine wirklich objektive Umweltkontrolle für Österreich zu sein. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. ) Das ist eindeutig so!

Ich wiederhole: Ich stimme dafür, weil ich nun der Meinung bin, daß es (Abg. Ing. Langthaler: Sind Sie dagegen oder dafür?) unter diesen Umständen das beste ist! (Abg. Ing. Langthaler: Unter welchen Umständen?) Mit "unter diesen Umständen" meine ich, daß zuerst eine Teilausgliederung zur Diskussion stand. Wir alle, auch Sie, Kollegin Langthaler, haben davon gesprochen, daß es damit zu einer Zerschlagung des Umweltbundesamtes kommen würde. (Abg. Haigermoser: Das ist ein politischer "Elchtest"!) Mit diesem Gesetz aber haben wir es als Ganzes erhalten. (Abg. Ing. Langthaler: Also nicht ein bißchen schlecht, sondern ganz!)

Ich füge noch einen zweiten Punkt an: Es ist nicht nur als Gesamtes erhalten, sondern dieses Gesetz ist (Abg. Haigermoser: Brix! Zu Weihnachten bekommst du von uns einen Ganzkörperspiegel!) , und das widerspricht den Ausführungen meines Vorredners, sehr wohl EU-konform. Ich widerspreche auch einem weiteren Vorredner, Herrn Kollegen Schweitzer, der behauptet hat, es werde nun alles zusammengeworfen, sie seien zwar öffentlich, können aber auch auf dem Privatmarkt auftreten, die Steuer werde ihnen auf jeden Fall nachgelassen.

Das Umweltbundesamt wird natürlich weiterhin in öffentlicher Form als das Kontrollinstitut Österreichs für die Umwelt auftreten. Es wird jene Maßnahmen durchführen können, die ihm aufgrund dieser Stellung zustehen, sich in der geteilten Form aber dadurch, daß es nun auch private Aufträge übernehmen kann, die Butter – Sie gestatten, daß ich Sie zitiere, Herr Bundesminister (Bundesminister Dr. Bartenstein: Gerne!)  – auf das Brot dazuverdienen können. Bei der Übernahme von privaten Aufträgen hat es jedoch nicht die gleiche Bedeutung wie in jenen Fällen, in denen es als öffentliches Amt in Erscheinung tritt. Das ist richtig und gut. (Abg. Smolle: Aber wie soll es diese Rollen gleichzeitig spielen, Herr Kollege? – Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! In der abweichenden persönlichen Stellungnahme der Abgeordneten Monika Langthaler steht, daß es sich die Republik Österreich nicht leisten könne, die einzige von privaten Interessen unabhängige Einrichtung zur Kontrolle der Umwelt zu verlieren. (Abg. Ing. Langthaler: So ist es!)

Sehr richtig! Darum haben wir das Gesetz so abgefaßt, daß dieses Amt weiterhin als einziges eine objektive Kontrolle für die Umwelt gewährleistet. (Abg. Ing. Langthaler: Dann wissen Sie aber nicht, was drinnen steht!) Sie werden von diesem Pult aus mit keinem einzigen Satz widerlegen können, daß das Umweltbundesamt in seiner Gesamtheit nicht weiterhin eine objektive Kontrollinstitution bleibt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Wozu dann die Ausschußfeststellung?)

Wir haben – Kollege Kopf hat bereits davon gesprochen – in diesem Gesetz eine Basissubvention für die Bundesländer geschaffen, sodaß auch dort die finanziellen Grundlagen erhalten bleiben. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Eine großartige Schöpfung!) Die Filialen in Salzburg und in Klagenfurt, die vom Abgeordneten Schweitzer angesprochen wurden, werden weiterhin bestehen bleiben. Wir werden mit Argusaugen darauf achten, daß sie im Interesse jener, die diese Filialen in Anspruch nehmen, auch erhalten bleiben. Auch das bleibt so, wie es ist.

Liebe Kollegin Langthaler und meine Damen und Herren dieses Hauses! Das Umweltbundesamt ist diesem Haus verpflichtet und wird alle drei Jahre einen Umweltkontrollbericht vorlegen – genauso, wie es bis jetzt war. Weiters haben wir mit diesem Gesetz erreicht, daß die Mitglieder des Umweltbundesamtes auf Wunsch der einzelnen Fraktionen künftig verpflichtet sind, in die


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