Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 59

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Kritik an dem, was geschieht, zu verstehen – wir wissen beide, wie schwierig es ist, diese Dinge voranzutreiben –, sondern soll dort oder da eine Anregung oder auch in gewisser Weise eine Unterstützung sein.

So möchte ich darauf aufmerksam machen, daß ich in der Diskussion von jenen, die das alles zu managen und durchzuführen haben, also denen das Management der ASFINAG obliegt, immer wieder höre, daß doch noch die eine oder andere legistische Voraussetzung fehlt, um das Road-Pricing für LKW zustande zu bringen, und daß auch eine Novellierung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes notwendig wäre. Wir haben schon einige Male darüber gesprochen. Es gibt ja unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu; damit möchte ich auch nicht hinter dem Berg halten.

Um Rechtssicherheit zu haben, wäre es vielleicht doch sinnvoll, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Teile zu korrigieren und eine genauere Determinierung im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz festzulegen, sodaß es für das Management der ASFINAG etwas leichter wäre, die Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen. Es geht ja jetzt darum, daß ein Mautverordnungsentwurf erarbeitet werden muß, der dann von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, erlassen werden muß, damit man aktiv werden kann, damit das Management der ASFINAG die entsprechenden Ausschreibungen vornehmen und die entsprechenden Aufträge vergeben kann. Es handelt sich dabei um ein immerhin doch beachtliches Potential. Es geht um ein Investitionspotential in der Größenordnung von rund 3,5 Milliarden Schilling. Ich gehe davon aus, daß wir zuerst einmal 24 Hauptmautstellen und dann noch 70 Nebenmautstellen in den Bundesländern zu errichten haben werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind der Meinung, daß wir diese Investitionen, die jetzt anstehen, in der Form, wie wir es gemeinsam in der Koalitionsregierung im Bundesstraßenfinanzierungsgesetz und im Infrastrukturfinanzierungsgesetz festgelegt haben, tätigen sollten. Ziel muß es sein, daß letztendlich 2001 – das ist in nicht allzu langer Zeit, da muß ganz schön daran gearbeitet werden, damit das alles umsetzbar ist – der Probebetrieb beginnen kann, also etwa Mitte 2001. Der Vollbetrieb müßte dann im Jahr 2002 erfolgen. Ich glaube, das sind realistische Daten, wobei ich aber dazusage, daß wir darauf achten müssen, daß ein Betrieb sinnvollerweise nur zu Jahresbeginn erfolgen soll und nicht während des Jahres, weil viele Umstellungsdaten et cetera notwendig sind. Daher wäre dieses Ziel wenn möglich mit 1. Jänner 2002 anzupeilen.

Es muß uns auch klar sein, daß, sobald dieses Ziel erreicht ist, auch zusätzliche Einnahmen in der Größenordnung von netto 2,5 Milliarden Schilling – da sind alle Aufwendungen schon abgerechnet – zu den jetzigen etwa 6,2 Milliarden Schilling zur Verfügung stehen, um das hochrangige Straßennetz in Österreich zu bewirtschaften. Und wir können auch die Konvergenzkriterien, die ja im Zusammenhang mit der Ausgliederung der ASFINAG-Schuld stehen, erfüllen.

Ich hoffe, daß dieses Werk gelingt, Herr Bundesminister, und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Haigermoser zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten ein. – Bitte.

12.20

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir können schon in einen Dialog eintreten. Herr Bundesminister! Niemand von der Opposition wird ehrlichen Herzens behaupten, daß dieses Land nicht im Verein mit seinen Bürgern eine wirtschaftspolitische Kraft entwickelt hat, welche der überwiegenden Zahl der Mitbürger Brot und Arbeit gibt; das ist ja unstrittig. Und auch wir Freiheitlichen dürfen – ich kann Herrn Kollegen Edlinger jetzt nicht ansprechen, da er nicht anwesend ist – in diesem Lande leben, und wir leben gerne da.


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