Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 191

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gebenen Stimmen beschlossen werden. Daher stelle ich das entsprechende Quorum als gegeben fest.

Ich komme nun zum erwähnten Abänderungsantrag der Abgeordneten Schaffenrath und Genossen betreffend Z. 1 des Gesetzentwurfes. (Abg. Schwarzenberger: Wo ist die Schaffenrath?)

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag Schaffenrath und Genossen zu Z. 1 zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich darf bitten, im Falle der Zustimmung sich durch Erheben von den Sitzen für diese Änderung auszusprechen. – Ich stelle fest: Dies ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit so beschlossen.

Damit ist die zweite Lesung beendet.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Wir stimmen nun ab über die dem Ausschußbericht 1292 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Im Falle der Zustimmung erbitte ich ein Zeichen. – Ich stelle fest, daß diese Entschließung mit Mehrheit angenommen wurde. (E 134.)

Als nächstes stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1278 der Beilagen.

Auch hiezu liegt ein Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag der Frau Kollegin Schaffenrath vor.

Daher werde ich zunächst die Abstimmung über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile vornehmen.

Auch hiebei handelt es sich um ein Bundesgesetz, das im Sinne des Art. 14 Abs. 10 B-VG nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abgeändert werden kann.

Ich komme zum Zusatzantrag der Abgeordneten Schaffenrath und Genossen betreffend Einfügung einer neuen Z. 10a.

Im Falle der Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. (Rufe bei der ÖVP: Auszählung!)  – Meinen Sie das ernst? Aber die Auszählung würde auch die Auszählung der nicht Zustimmenden erfordern, und das wird hier offenbar nicht verlangt. (Abg. Nürnberger: Herr Präsident! Es sind sechs anwesend!)  – Ich muß jetzt aufpassen, daß ich im Croquis nicht durcheinanderkomme!

Die Abgeordneten Schaffenrath und Genossen haben – wie erwähnt – einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Z. 10a eingebracht. Dieser ist in der Minderheit geblieben.


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