Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 204

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Außerdem hat Frau Kollegin Mag. Stoisits einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die erwähnten Zusatzanträge abstimmen lassen und dann über den Gesetzentwurf in der Fassung der Regierungsvorlage.

Auch dabei handelt es sich um eine Vorlage, die im Sinne des Art. 14 Abs. 10 B-VG nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates und mit Zweidrittelmehrheit abgeändert werden kann.

Wir kommen also zum Zusatzantrag der Abgeordneten Smolle und Genossen betreffend die Einfügung einer neuen Ziffer 1a und einer neuen Ziffer 2a.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist die Minderheit.

Die Abgeordneten Smolle und Genossen haben auch einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 3a und einer Z 3b bezieht.

Im Falle der Zustimmung darf ich um ein diesbezügliches Zeichen bitten. – Dies ist gleichfalls die Minderheit.

Damit können wir nunmehr über den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Regierungsvorlage zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, daß der Nationalrat dies mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit in zweiter Lesung beschlossen hat.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

16. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1202 der Beilagen): Bundesmuseen-Gesetz (1338 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

22.21

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Kritik der freiheitlichen Opposition an der Regierungsvorlage des Bundesmuseen-Gesetzes in aller Kürze: Es handelt sich dabei um das Anstaltenmodell der ÖVP, quasi um den Zwillingsbruder des Bundestheater-Gesetzes mit dessen Bundestheater-Ausgliederung in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Jetzt geht es um Bundesmuseen in Form des ÖVP-Anstaltenmodells.

Gemäß Bericht des Kulturausschusses soll die Zielsetzung der Regierungsvorlage eine Beschränkung der staatlichen Einflußnahme sein. Von dieser Selbstbeschränkung der staatlichen Einflußnahme ist sehr wenig spürbar, wenn man bedenkt, daß nach wie vor der Bundesminister – beziehungsweise in concreto die Frau Bundesministerin – allein zuständig ist für die Einsetzung der neun Bundesmuseen-Direktoren. Das ist ein Anachronismus der besonderen Art. Es kann nicht vorrangige oder überhaupt Aufgabe eines Bundesministers oder einer Bundesministerin sein, über neun Museumsdirektoren abzustimmen beziehungsweise zu befinden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie wird selbstverständlich sagen: Solange sie für dieses Ressort zuständig ist, sei das unbedingt notwendig. – Frau Kollegin! Sehen Sie sich den internationalen Standard an. Ihr eigener


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