Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 219

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schlossen werden und über den 31. Dezember 2001 hinaus Gültigkeit haben. Denn gerade dort, wo es um längerfristige Bindungen des Konsumenten geht, sind Verträge bereits ab 1. Jänner 1999 verpflichtend in Schilling und Euro abzufassen. Beispiele dafür sind Mietverträge, Ratenkäufe oder Abonnements.

Es geht dabei um Transparenz und um Vergleichsmöglichkeiten. Wir verstehen uns wohl alle hier in diesem Haus darauf, daß die Euro-Umstellung nicht zu versteckten Preiserhöhungen führen darf. Wir müssen daher den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit des Vergleichs und der Kontrolle geben.

Ich denke, daß Rechtssicherheit bei der Währungsumstellung insgesamt einen transparenten, einfacheren und verständlicheren Übergang zur neuen Währung sichert und damit das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher zum Euro stärken wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt hat sich der Herr Bundesminister für Justiz zu Wort gemeldet. – Bitte.

23.25

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Euro-Einführung erfordert auch im Justizbereich eine Reihe von Veränderungen, so im Justizverwaltungsbereich Vorkehrungen zur Anpassung der IT-Struktur, Formularienwesen, Gerichtsgebühren, Gebühren- und Kostenrecht.

An die 100 Rechtsvorschriften werden zu adaptieren sein. Im wesentlichen handelt es sich dabei um die Ersetzung von Schilling-Beträgen durch Euro-Beträge. Dies wird erst im Jahr 2001 – mit Wirkung zum 1. Jänner 2002 – erfolgen. In einigen Belangen empfiehlt es sich aber, bereits für den Beginn der Währungsunion, also mit 1. Jänner nächsten Jahres, zivilrechtliche Begleitbestimmungen vorzusehen.

Der Schwerpunkt liegt im Gesellschafts- und Handelsrecht, insbesondere in der Einführung der Euro-Rechnungslegung und der Kapitalausstattung der Kapitalgesellschaften in Euro. Diese Entscheidungen werden aber den Unternehmen nicht etwa aufoktroyiert, sondern es gilt für den Übergangszeitraum das Prinzip, das überall in der EU gilt: kein Zwang, aber auch keine Behinderung.

Ich denke, daß die vorgesehenen gesetzlichen Rahmenbedingungen insgesamt dazu beitragen werden, der österreichischen Wirtschaft die erforderliche Bewältigung der Herausforderungen des europäischen Binnenmarktes zu erleichtern und ebenso die in der Bevölkerung auch anzutreffende Angst vor dem unbekannten Euro zu zerstreuen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1344 der Beilagen.

Dieser Entwurf enthält Verfassungsbestimmungen. Es ist daher zunächst festzustellen – ich habe das jetzt ausdrücklich noch einmal geprüft –, daß das erforderliche Quorum gegeben ist und die Hälfte der Abgeordneten hier anwesend ist.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.


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