Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 136. Sitzung / 25

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Unter Hinweis auf § 93 Abs. 1 ersuche ich Sie - da die Frage, die heute zu klären ist, von grundsätzlicher Bedeutung ist, weil wir dann in Zukunft auch entsprechende Dringliche Anfragen bereits vor Beginn der Aktuellen Stunde einbringen werden, um sie auch entsprechend früher aufrufen zu lassen -, diese grundsätzliche Frage entweder hier im Rahmen einer Steh-Präsidiale oder in der Präsidialkonferenz klären zu lassen. (Abg. Dr. Kostelka: Zeitschinder!)

9.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Das ist eine reine Rechtsfrage, und ich möchte dazu folgendes sagen: Die Geschäftsordnung möchte, daß Dringliche Anfragen so früh wie möglich verhandelt werden - daher nicht erst nach Erledigung der Tagesordnung, sondern spätestens um 15 Uhr.

Wir haben aber im Geschäftsordnungskomitee Übereinstimmung dahin gehend erzielt, daß das befragte Regierungsmitglied eine Mindestfrist für die Vorbereitung haben muß, und diese Frist haben wir mit drei Stunden festgesetzt. - Diese beiden Aspekte müssen wir behandeln.

Normalerweise gibt es Dringliche Anfragen in Sitzungen, die mit einer Tagesordnung ausgestattet sind, und es ist während der Zeit zwischen der Eröffnung der Sitzung und dem Eingang in die Tagesordnung möglich, Dringliche Anfragen einzubringen. Die Möglichkeit, eine Dringliche Anfrage einzubringen, endet mit dem Eingang in die Tagesordnung.

Da wir in der jetzigen Sitzung keine Tagesordnung haben, endet die Möglichkeit, eine Dringliche Anfrage einzubringen, mit dem Ende dieser ersten Sitzung. Die Dringliche Anfrage liegt aber schon vor, und es gibt daher wirklich gute Gründe, zu sagen: Behandlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, aber eben nach Ende der Mindestfrist von drei Stunden.

Es kommt noch hinzu, daß eine andere Auslegung zur Folge hätte, daß das Thema Strafrechtsreform, dessen Dringlichkeit gerade betont wurde, um weitere ein oder zwei Stunden später verhandelt werden würde. - Aber das ist eine materielle Frage, und das ist für mich kein Entscheidungsgesichtspunkt.

Wichtig ist mir, daß wir in der Präsidialsitzung folgendes festgelegt haben: "Nach Wiederaufnahme der 136. Sitzung wird mit der Behandlung einer (allenfalls eingebrachten) Dringlichen Anfrage fortgesetzt. (Der Präsident verweist darauf, daß für diese Sitzung zunächst keine Tagesordnung vorgesehen wurde, und regt daher an, als Beginn der dreistündigen Frist gemäß § 93 Abs. 1 GOG nicht den "Eingang in die Tagesordnung", sondern die "Einbringung der Dringlichen Anfrage" anzunehmen, sofern nicht als Ergebnis von Einwendungen gemäß § 50 GOG doch noch eine Tagesordnung zustande kommt.)" - Darüber haben wir abgestimmt. Es ist keine Tagesordnung zustande gekommen.

Ich möchte folgendes vorschlagen: Ich nehme mir vor, die unterbrochene Sitzung, wie gesagt, um 12.35 Uhr wiederaufzunehmen. Ich enunziere aber jetzt nicht den Beginn der Verhandlung der Dringlichen Anfrage für diesen Zeitpunkt, obwohl das diesem Protokoll entsprechen würde, weil wir uns ohnehin heute noch eine Präsidialsitzung nach Schluß der Haussitzung vorgenommen haben. Wir können dann darüber noch einmal nachdenken, und wenn wir zu einer von diesem Präsidialprotokoll abweichenden Meinung kommen, dann werden wir dementsprechend vorgehen.

Das heißt, es wird jetzt in die Aktuelle Stunde eingegangen, und es besteht die Absicht, die Sitzung zum genannten Zeitpunkt, nämlich um 12.35 Uhr, wiederaufzunehmen. Die Enunziation über den Zeitpunkt der Behandlung der Dringlichen Anfrage behalte ich mir vor. Damit ist Gelegenheit gegeben, darüber in der Präsidiale zu sprechen.

Aktuelle Stunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen jetzt zur Aktuellen Stunde. Das Thema lautet:


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