Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 64

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wollen. Diese Spirale – daß man das, was man selber erlebt hat, wieder weitergibt – wollen wir durchbrechen, und daher verbieten wir das. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Sehr gut!)

Wir haben uns dem freiheitlichen Antrag im Ausschuß nicht anschließen können, weil er gerade auf diesen sensiblen Punkt nicht Rücksicht nimmt. Er läßt nämlich die sexuellen Experimente bis zu einem Alter von 12 Jahren zu, verbietet aber die eigentliche Beischlafliebe, das, was man sozusagen als sexuelle Erfahrung in der Jugend natürlicherweise macht. Und das empfinden wir als eine Perversion. Dem haben wir nicht zustimmen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich begrüße, daß die Verjährungsfristen ausgeweitet werden, und auch, daß die freiheitliche Fraktion sozusagen lernfähig war und erkannt hat, daß ihre Forderungen eigentlich eine Täterbegünstigung darstellten, und daß sie sich jetzt unseren Vorstellungen anschließt.

Ich begrüße auch die opferschonende Vernehmung. Es ist wichtig, daß das entschieden ausgeweitet wird, und zwar nicht nur für Kinder, sondern auch für vergewaltigte Frauen. Es ist gut, daß sie ihrem Peiniger vor Gericht nicht mehr gegenüber treten müssen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Sehr gut!)

Ich habe leider keine Zeit mehr, die weiteren Bestimmungen dieser Novelle auszuführen. Ich möchte aber betonen, daß neben dem Sexualstrafrecht auch der Förderungsmißbrauch normiert wird. Es ist künftig kein Kavaliersdelikt mehr, wenn man Subventionen mißbräuchlich verwendet.

Ich begrüße weiters, daß wir, in Anlehnung an unser geltendes Korruptionsrecht betreffend Geschenkannahme, Bestechung und verbotene Intervention, die Korruptionsbestimmungen auch auf EU-Beamte aus Österreich ausweiten und daß wir damit ein OECD-Bestechungsübereinkommen umsetzen.

Es war wichtig, daß wir im Finale dieses Frühsommers, dieser Plenarsitzungen, noch eine Einigung erzielt haben – allein schon zum Schutz unserer Kinder. Denn auch wir von der ÖVP wollen keine Milde für Kinderschänder! (Beifall bei der ÖVP.)

19.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. – Frau Abgeordnete! Sie haben noch eine Redezeit von 18 Minuten. Das ist die Redezeit Ihres Klubs. Soll ich das einstellen? (Abg. Dr. Schmidt: Ja, bitte, aber es ist nicht meine Absicht, es auszuschöpfen!)  – Bitte.

19.10

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das Strafrechtsänderungsgesetz, das wir heute zu beraten haben, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die einfach nachvollziehen. Das ist das Bedauerliche an der Justizpolitik der vergangenen Jahre, daß wir eigentlich keine Schritte setzen, die weichenstellend sind, die prägend sind, die ein Signal für die Gesellschaft geben, die auch nur im mindesten eine Vision zur Weiterentwicklung enthalten.

Von mir wurde heute schon gesagt, daß ich oft Broda in diesem Zusammenhang zitiere; ich tue das gerne wieder. Selbstverständlich ist die gefängnislose Gesellschaft eine sehr erstrebenswerte Vision. Wenn Herr Krüger nicht weiß, was das heißt, so ist das sein Kaffee. Aber unabhängig davon: Die letzten großen Reformen haben wirklich zu Brodas Zeit stattgefunden. Seither haben wir die eine oder andere Novelle gehabt, aber etwas, was den Namen "Reform" verdient, vermissen wir.

So auch heute – das Strafrechtsänderungsgesetz ist ein Nachvollzugsgesetz. Das ist bedauerlich. Wir vollziehen Änderungen nach, die aufgrund gesellschaftlicher Weiterentwicklungen notwendig sind, sowie Änderungen, die aufgrund der Rahmenbedingungen für Österreich notwendig sind, wie zum Beispiel die Neutralitätsgefährdung. Ich halte das übrigens, und zwar nicht erst jetzt aus gegebenem Anlaß, sondern schon seit Jahren, für ein Delikt, das im Strafrecht eigentlich nichts verloren hat. Neutralitätsgefährdung ist für mich etwas, was eine politische Kon


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