Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 67

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hineintreiben. Sie reden immer davon, daß sich die Liberalen mit Randthemen beschäftigen. Wir haben das nie als ein Randthema empfunden. Aber was Sie tun ... (Abg. Dr. Khol: Sie haben kein Herz für Eltern, die um ihre Kinder fürchten!)

Soll ich Ihnen etwas sagen? – Das ist eine Ebene, auf der normalerweise Freiheitliche die Diskussion führen, die sagen, daß der Bundeskanzler und Frau Ministerin Gehrer Gewalt gegen Kinder unterstützen. Das ist die gleiche Ebene, das ist das gleiche Niveau! Ich hätte Ihnen das nicht zugetraut, Herr Dr. Khol! (Abg. Smolle: Khol ist nicht im "Verfassungsbogen" drinnen! – Ruf bei den Freiheitlichen: Wir wollen nicht mit Abgeordnetem Khol verglichen werden!)

Meine Bitte ist, sich einmal wirklich damit auseinanderzusetzen und nicht an einer Ideologie festzuhalten, mit der Sie die Gesellschaft ja auch gar nicht ändern können, selbst wenn Sie es wollten. Es geht nicht! (Abg. Dr. Fekter: Aber Kinder können wir schützen! – Abg. Dr. Khol: Wir können die Kinder schützen!)

Frau Fekter! Glauben Sie, daß es ein Schutz für Menschen ist, wenn sie sich nicht trauen, nach ihrer Orientierung zu leben? (Abg. Dr. Fekter: Wenn er erwachsen ist, kann er tun, was er will!) Ist das Ihre Vorstellung von Schutz für Menschen, daß Sie ihnen ein schlechtes Gewissen wegen ihrer Orientierung und ihrer Prägung machen wollen? Ist es das, was Sie unter Schutz verstehen? (Abg. Dr. Fekter: Ja!) Ich weiß, daß wir auch davon unterschiedliche Auffassungen haben. Aber ich versuche immer, mich zu hinterfragen. Versuchen Sie es auch einmal! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich bin froh darüber, daß wenigstens ein Paragraph, der im Antrag der Liberalen enthalten war, nämlich der § 72 StGB, jetzt Eingang in dieses Strafrechtsänderungsgesetz gefunden hat. (Abg. Dr. Graf: Das ist ein Umfaller der ÖVP gewesen! – Abg. Dr. Khol  – zu Abg. Dr. Graf –: Da geht es um Erwachsene!) Im Antrag der Liberalen geht es zum Beispiel beim Zeugenentschlagungsrecht, bei dem der schutzbedürftige Kern ein Vertrauensverhältnis aus einer Lebensgemeinschaft ist, darum, daß Vertrauen nicht abhängig davon ist, ob es sich um eine heterosexuelle oder eine homosexuelle Lebensgemeinschaft handelt. Ich bin froh, zumindest diesen einen Schritt erreicht zu haben, und ich hoffe, daß dieser eine Schritt vielleicht auch zu einem Umdenken führt, wenn Sie begreifen, daß es um Vertrauensverhältnisse geht, also daher nicht darum gehen kann, wer dieses Vertrauensverhältnis zueinander hat, sondern daß es überhaupt gegeben ist. Ich bin froh, daß wir den § 72 in einer geänderten Form heute beschließen werden.

Nun möchte ich noch einige Bemerkungen zum Thema Mißbrauch machen. Das ist ein völlig anderes Thema als all das, wovon ich bisher gesprochen habe. Daher ziehe ich hier einen dicken Trennungsstrich dazwischen. (Abg. Dr. Khol: Solange das Schutzalter 18 Jahre ist, ist alles darunter Mißbrauch!)

Was den Mißbrauch betrifft, so glaube ich, müssen wir einander hier nicht bestätigen, daß hoffentlich alle Abgeordneten alles, was nur möglich ist, dazu tun wollen, um Kinder – nicht nur Kinder, aber insbesondere Kinder – vor Mißbrauch zu schützen. Ich warne aber davor: Es ist eine völlig falsche Denkrichtung, zu glauben, daß die Härte der Strafe automatisch mit der Qualität des Schutzes der Gesellschaft einhergeht. Das sind im Regelfall zwei völlig verschiedene Dinge. Sie tun hier immer so, als wäre die Härte der Strafe, die Höhe der Strafe automatisch auch ein höherer Schutz für die Gesellschaft. Dies ist erwiesenermaßen unrichtig. Das möchte ich einmal an die Spitze meiner Ausführungen stellen. (Abg. Dr. Khol: Stimmt nicht!) Es stimmt. Was Sie vielleicht meinen, ist das Sicherungsbedürfnis, und das ist etwas völlig anderes. (Abg. Dr. Khol: Generalprävention und Spezialprävention!)  – Herr Dr. Khol! Sie wissen ganz genau, daß gerade bei Sexualdelikten die General- und auch die Spezialprävention kaum eine Rolle spielt! Das ist eine Realität.

Tatsache ist, daß wir alle jetzt die Tatbestandsmerkmale und damit die Strafen für diese Delikte verschärfen. Ich halte das für richtig. Eine alte Forderung von uns war, die Verjährungsfristen zu verlängern – das geschieht glücklicherweise; gegen den ursprünglichen Willen der FPÖ –, und es war eine alte Forderung der Liberalen, eine schonende Vernehmung vorzusehen. Ich bin froh, daß das jetzt beschlossen wird.


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