Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 96

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befragen Sie Ihren Arzt oder Ihren Apotheker". (Abg. Dr. Schwimmer: Aber nicht Pumberger!) Die Antwort werden Sie vom Wähler bekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.02

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das Verfassungsgerichtshofsurteil vom März 1998 ermöglicht den Apothekern Niederlassungsfreiheit. Andererseits würde ohne Änderung des Apothekengesetzes bei manchen Hausapotheken eine sofortige Schließung erfolgen müssen.

In den letzten Monaten ergoß sich über viele Abgeordnete eine Flut von Argumenten von seiten der Apotheker und von seiten der Ärzte. Der Bevölkerung wäre es am liebsten, wenn beide Alternativen nebeneinander bestünden. Daher muß der Gesetzgeber einen tragbaren Kompromiß finden, um allen gerecht zu werden und das wirtschaftliche Überleben von Ärzten und Apothekern zu sichern. Nun könnten die Vertreter beider Seiten gleich zufrieden oder unzufrieden sein. Da man aber prinzipiell mit dem Gesetzgeber eher unzufrieden ist, nehme ich die zweite Version an, obwohl Zufriedenheit angezeigt wäre.

Die "F"-Opposition und vor allem Sie, Herr Pumberger, haben im Ausschuß verkündet, daß vielleicht ein Abänderungsantrag eingebracht wird und Sie diesem Antrag nicht zustimmen wollen. Ihre wahre Meinung erfuhren wir nicht. Ich vermute, daß es innerhalb der "F" Uneinigkeit über eine Entscheidung gibt. Daher war es für Sie die beste Entscheidung, keine Entscheidung zu treffen, denn wie üblich können Sie dann opportunistisch beiden Kontrahenten versichern, daß Sie ohnedies deren Position und Argumente vertreten hätten, die bösen Regierungsparteien aber leider trotz heftiger Proteste der Freiheitlichen sowohl gegen die Ärzte als auch gegen die Apotheker entschieden haben. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. ) Und Sie hätten auch nicht bis zum Herbst gewartet, wenn in Ihrem nahen Umkreis eine öffentliche Apotheke geöffnet hätte und Sie dann Ihre Hausapotheke hätten schließen müssen! Sie warten sehr leicht, wenn andere Hausapotheken betroffen sind, denn Sie legen nur auf Ihre eigene Wert. Die anderen sind Ihnen gleichgültig! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Sie können sich nachher zu Wort melden und reden. Unterbrechen Sie nicht immer, Sie unhöflicher Mensch! – Ich weiß, unhöflich ist bei Ihnen, wenn man ans Genitale greift, aber Sie sind auch sonst unhöflich! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Hausapotheken, die vor dem 1. 6. 1998 bestanden, kann der jetzige Betreiber auf jeden Fall bis 31. 5. 2008 führen. Es gibt also Rechtssicherheit, und wer nachher eröffnet, weiß auch, daß er unter Umständen jederzeit schließen muß. Die Apotheken, die aufgrund eines Bescheides vor dem 31. 5. 1998 im Vertrauen auf das Apothekengesetz in Betrieb genommen wurden, finden die erwarteten Umstände vor.

Jeder Mensch hat das Recht, bei seiner Existenzplanung einen gewissen kalkulierbaren Zeitraum vorzufinden. Die Ärzte haben jetzt zehn Jahre Zeit, sich umzustellen, und die Apotheker wissen ebenfalls, daß sie im Fall von Neugründungen bis Mai 2008 mit Konkurrenz rechnen müssen. Was spricht also für das eine, und was spricht für das andere? – Bei den Apotheken ist das Vier-Augen-Prinzip gegeben, sie verfügen über ein größeres Sortiment und sind ganzjährig geöffnet. Den PatientInnen im ländlichen Raum sind jedoch die Hausapotheken willkommen, denn so ersparen sie sich Wegzeiten und können immer von ihrem Arzt problemlos mit Medikamenten versorgt werden, was gerade für weniger mobile Menschen äußerst wichtig ist. Das geringere Sortiment stört sie nicht, da ein Arzt in der Regel nur jene Medikamente verschreibt, deren Handhabung ihm vertraut ist. Eine öffentliche Apotheke hat einen höheren Umsatz und schafft zusätzliche Arbeitsplätze. Daher ist es so wichtig, das richtige Augenmaß zu wahren und niemanden zu benachteiligen.

Mit dieser Apothekengesetzänderung ist es gelungen, dem Vertrauensschutz Rechnung zu tragen und Übergangsgerechtigkeit zu schaffen. Durch dieses Gesetz werden Versorgungs


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