Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 98

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Den Schlußsatz bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend): Daher werden wir dem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

21.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben vorgebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.10

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zur Diskussion steht nicht die Befindlichkeit der Koalition. Deren Gesundheitszustand ist in Ordnung. Daran reiben sich nur jene, die an der Lösung kein Interesse haben. – Wir konnten aus einem Konflikt einen Konsens machen, und ich glaube, das kann uns zufrieden stimmen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir wissen, daß öffentliche Apotheken und Hausapotheken durch Jahre beziehungsweise Jahrzehnte gut zusammengewirkt haben. Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes war das Parlament nun aufgefordert, diesbezüglich ein Reglement zu schaffen, und nach schwierigen Gesprächen und Verhandlungen ist es gelungen, eine entsprechende Lösung zu finden.

Für mich war die Enquete, die Herr Dr. Rasinger in diesem Hause abgehalten hat, beeindruckend: Wir konnten dabei Einblicke in die Gestion anderer Länder gewinnen. In Anbetracht dessen kann ich sagen: Seien wir glücklich, daß wir in Österreich sind, denn wir haben eine hervorragende Versorgungsqualität. Diese wollen wir auch erhalten, und mit diesem Gesetz können wir sie nachhaltig sichern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es geht uns darum, daß Hausapotheken – vorerst einmal auf zehn Jahre – dort erhalten werden, wo wir sie brauchen, wo sie erstens Versorgungsfunktion und zweitens, insbesondere in einwohnerschwachen Gebieten, auch die Aufgabe haben, ein Standbein und eine Stütze der ärztlichen Praxen zu sein. Auch letzteres soll hier gesagt werden, denn auf diese Weise wird nicht nur die medikamentöse Versorgung, sondern auch die medizinische und ärztliche Versorgung sichergestellt.

Ich bin mir dessen bewußt, daß das ein sehr konfliktreiches Thema ist. Das hat auch unser Kollege Dr. Leiner in den letzten Tagen verspüren müssen, als ihm gesagt wurde, daß man einen Kongreß aus seinem Heimatort für den Fall abziehen würde, daß wir hier dieses Gesetz beschließen. – Ich glaube, er wird es aushalten, und wir sind froh darüber, daß wir diese Lösung finden konnten.

Frau Bundesministerin! Ihr Mitwirken ist evident, und ich meine, das Gemeinsame hat uns ein wesentliches Stück weitergebracht. Ich glaube, daß wir heute und hier sagen können, daß wir ein Gesetz im Interesse der Bürger beschließen.

Da wir nun in den Sommer hinausgehen, wünsche ich allen einen erholsamen Sommer und hoffe, daß Sie weder eine öffentliche Apotheke noch eine Hausapotheke brauchen werden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

21.12

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, daß wir in Österreich von einer hervorragenden Versorgung der Bevölkerung mit Arzneiprodukten reden können. Die


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