Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 144

16.59

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir Liberalen haben am 22. Jänner dieses Jahres einen Entschließungsantrag eingebracht, der zum Inhalt hatte, das geltende Waffengesetz, also das Waffengesetz 1996, insofern zu ändern, als die waffenrechtlichen Urkunden, die vor Inkrafttreten dieses Waffengesetzes ausgestellt worden sind, bis zum Ende des Jahres 1999 ihre Gültigkeit verlieren sollten und in der Folge die Gültigkeit der Waffendokumente auf fünf Jahre befristet würde.

Dieser Entschließungsantrag wurde, wie gesagt, am 22. Jänner von mir eingebracht. Ich habe am 25. März desselben Jahres zu diesem Entschließungsantrag auch einen entsprechenden Abänderungsantrag zum Waffengesetz formuliert, diesen Abänderungsantrag eingebracht, und beide Anträge wurden dem Innenausschuß zur Beratung zugewiesen.

Ich stelle mit großem Bedauern fest, daß in der Zwischenzeit mehr als ein halbes Jahr vergangen ist und noch immer keine Möglichkeit bestanden hat, diese beiden Anträge, Herr Kollege, im Innenausschuß zu beraten. (Abg. Leikam: Ich bitte um Verzeihung!) Meine Damen und Herren! Auch wenn Herr Kollege Leikam jetzt um Verzeihung bittet: Es besteht Handlungsbedarf. Dieses Thema ist ein aktuelles politisches Thema, und wir können und dürfen uns nicht den Forderungen, den teilweise berechtigten Forderungen der Öffentlichkeit verschließen.

Meine Damen und Herren! Auch wenn wir im Jahre 1996 ein Waffengesetz beschlossen haben, das im Juli 1997 rechtskräftig geworden ist und seither geltendes Recht ist, auch wenn seitdem nur kurze Zeit vergangen ist, glaube ich, daß wir die Verantwortung haben, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen laufend zu beobachten und, wenn es notwendig ist, auch Abänderungen vorzusehen.

Ich appelliere daher an die beiden Regierungsparteien, in erster Linie an den Vorsitzenden des Innenausschusses, daß er sich vielleicht doch durchsetzen kann, daß diese beiden Anträge auf die Tagesordnung kommen und wir mit der Beratung beginnen können. Ich appelliere an die Österreichische Volkspartei, an deren Klubobmann und an Kollegen Kiss, daß sie die Blockade in einer, wie ich meine, sehr wesentlichen Frage beenden – in einer Frage, die auch eine Gewissensfrage für alle Abgeordneten sein sollte. Es ist nicht redlich, wenn dazu der Klubzwang ausgerufen wird und die Abgeordneten der beiden Regierungsparteien unter Kuratel gestellt werden. Es wäre in dieser Frage notwendig und es würde Sinn machen, den Klubzwang, den diese beiden Fraktionen offensichtlich haben, aufzuheben, sodaß die Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen den jeweiligen Änderungen, Abänderungen zustimmen oder diese auch ablehnen können. Das erwarten wir. (Beifall beim Liberalen Forum. – Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Ich habe schon gesagt: Es besteht Handlungsbedarf, Änderungen, Ergänzungen sind notwendig. Wir Liberalen haben zwei Ergänzungen beantragt: zunächst einmal eine Ergänzung zu § 8 betreffend Verläßlichkeit. Es ist nämlich notwendig, die Frage der Haftung, also jene über den Ersatz von Schäden, die durch die mißbräuchliche Verwendung oder durch die Verwendung von Schußwaffen entstehen, zu klären. Diese Haftungsregelung fehlt im Waffengesetz, und ich meine, daß eine derartige Haftungsregelung eine wichtige präventive Wirkung hätte, eine Wirkung dahin gehend, daß die Verwahrung von Waffen sicherer werden würde, daß man auch größeres Augenmerk auf den und größere Vorsicht beim Umgang mit Waffen an den Tag legen könnte. Das betrifft vor allem die Erwachsenen. Außerdem sollte der Zugang junger Menschen zur Waffe eingeschränkt und beschränkt werden. Ich meine daher, daß Bestimmungen notwendig sind, die diese Haftungsfrage klar und eindeutig regeln.

Die zweite Änderung betrifft die Frage der Gültigkeit der bestehenden Waffendokumente. Die derzeitige Situation ist so, daß es eine große Anzahl von Waffendokumenten gibt, die noch auf der Grundlage des alten Waffengesetzes ausgestellt worden sind, also unter völlig anderen Bedingungen, als sie derzeit bestehen. Ich meine, daß dieser unterschiedliche Rechtszustand nicht wirklich befriedigend ist und es sinnvoll wäre, wenn alle Waffendokumente nach den gleichen Grundsätzen und Richtlinien ausgegeben und daher die Waffen unter gleichen Bedingungen an die Haushalte, an die jeweiligen Personen ausgeteilt oder vergeben werden würden.


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