Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 21

Sie versucht natürlich jetzt, sich demokratiepolitisch in Szene zu setzen, weil sie noch immer unter dem Eindruck des bayerischen Landtagswahlergebnisses steht, bei dem ihre Freunde – Max Stadler – von den bayerischen Liberalen beteiligt waren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Stadler! Wir haben oft Meinungsverschiedenheiten über die Handhabung der Geschäftsordnung. Das Problem ist, wenn Quantität in Qualität umschlägt.

Bei der Einwendungsdebatte handelt es sich um eine Geschäftsordnungsdebatte. Ich gebe zu, daß immer wieder von allen Fraktionen bei einer Geschäftsordnungsdebatte zur Tagesordnung auch auf die Materie selbst eingegangen wird. Das hat auch Kollege Wabl getan (Abg. Dr. Graf: Das haben alle getan!), das haben alle getan. Aber die bayerischen Landtagswahlen oder die Initiative hat nichts damit zu tun. (Abg. Mag. Stadler: Das war nur der Schlußsatz!) Ich sage das in der freundschaftlichen und korrekten Form, damit Sie sich nicht benachteiligt fühlen, aber damit auch klar ist, daß auf das Bemühen, die Einhaltung der Geschäftsordnung sicherzustellen, nicht verzichtet wird – bei aller Lockerheit und bei allem Eingehen auf die Hitzigkeit einer Debatte, die dann ein bißchen ausufert.

Kollege Khol hat noch 3 Minuten restliche Redezeit. – Bitte. (Abg. Wabl: Unser "Verfassungsbogen"-Bastler!) 

9.38

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Ich würde noch gerne Frau Schmidt die Frage nach dem Procedere beantworten, damit ich vielleicht wieder über meine Würde komme, liebe Frau Kollegin! Ich bekomme dann vielleicht einen römischen Einser.

Wir haben im Mai, Frau Kollegin Schmidt, als Sie zweimal für eine Kandidatur unterschrieben haben, die öffentliche Diskussion über die Frage begonnen: Soll eine Abgeordnetenunterschrift die Unterschrift von 25 000 österreichischen Bürgerinnen und Bürgern ersetzen? Wir haben weiters die öffentliche Diskussion darüber begonnen, ob ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete dieses Privileg gleich zweimal ausnützen können soll. (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. – Abg. Wabl: Sie brauchen deshalb nicht "Demokratieverhetzer" sagen!)

Es war ein allgemeiner Konsens – darauf habe ich schon hingewiesen –, daß das nicht mehr zeitgemäß sei. Wir haben darauf nach langer öffentlicher Diskussion im Juli die Initiativanträge eingebracht. Wie immer man die beurteilen mag – für die einen ist es ein großes Paket, für die anderen ein kleines –, es ist immerhin ein Schritt.

Wir haben dann im September, bevor der Ausschuß zusammengetreten ist, Parteiengespräche mit Fraktionen geführt, die zum Ausdruck gebracht hatten, daß sie mit dem einen oder anderen Detail nicht einverstanden sind, daß sie es ergänzt haben wollen. (Abg. Dr. Schmidt: Das ist eine Verzerrung der Wirklichkeit, was Sie da sagen!) Das hat dazu geführt, daß wir einige Anregungen, die im Verfassungsausschuß von der grünen Fraktion gekommen sind, in Abänderung gefaßt haben; einen Abänderungsantrag bringen wir heute in zweiter Lesung ein. Es ist dies ein sehr wichtiger Abänderungsantrag, der die Unterschriftsleistungen erleichtert.

Das heißt also, es hat ordentliche Gespräche gegeben. (Abg. Dr. Schmidt: Das ist unrichtig! – Abg. Wabl: "Ordentlich" ist übertrieben!) Wir haben dann einen ganzen Nachmittag lang über das, was wir vorgeschlagen haben, diskutiert.

Frau Kollegin Schmidt! Alles, was Sie dort vorgebracht haben, war, daß Sie mit dem einen oder anderen nicht einverstanden sind und daß man in Wahrheit über etwas anderes reden müßte (Abg. Dr. Schmidt: Über mehr Demokratie!): über die Rechte des Bundespräsidenten, über die Frage des Mehrheitswahlrechtes – das Sie ablehnen, das ich auch ablehne – und so weiter, aber Sie haben keine Anträge gestellt. Es war nichts im Ausschuß.


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